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Bei starken Unwettern oder Orkanstürmen: Das müssen Sie beachten

17.2.2022, 17:47 Uhr
Starke Stürme können für erhebliche Schäden in Wäldern und Waldgebieten sorgen. Bäume drohen umzufallen. Aus diesem Grund sollten sich Menschen während eines Orkans nicht in der Nähe von Bäumen oder Wäldern aufhalten.
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Gefahr durch Windbruch

Starke Stürme können für erhebliche Schäden in Wäldern und Waldgebieten sorgen. Bäume drohen umzufallen. Aus diesem Grund sollten sich Menschen während eines Orkans nicht in der Nähe von Bäumen oder Wäldern aufhalten. © Barbara Rök

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer ab. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln oder Kleidungsstücken. Aber: Schäden durch Überflutungen von außen deckt die Hausratsversicherung nicht immer automatisch ab. Die Wohngebäudeversicherung, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zahlt im Falle eines überschwemmten Kellers nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich sollten Sie immer bei der Versicherung anrufen, Fotos schießen und mögliche Zeugen benennen.
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Überflutete Keller und Schäden am Haus

Eine Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Haus durch umgefallene Bäume oder abgedeckte Dächer ab. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an beweglichen Sachen wie Möbeln oder Kleidungsstücken. Aber: Schäden durch Überflutungen von außen deckt die Hausratsversicherung nicht immer automatisch ab. Die Wohngebäudeversicherung, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), zahlt im Falle eines überschwemmten Kellers nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Grundsätzlich sollten Sie immer bei der Versicherung anrufen, Fotos schießen und mögliche Zeugen benennen. © NEWS5 / Winter

Bei starken Windgeschwindigkeiten besteht große Gefahr durch umherfliegende Gegenstände. Diese Bedrohung wird oft unterschätzt. Bei Böen von 130 km/h sind selbst kleine und leichte Dinge gefährlich. "Vor dem Sturm sollten lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumentöpfe, Mülltonnen oder auch Trampoline zwingend gesichert werden", rät Wetterexperte Matthias Habel.
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Umherfliegende Gegenstände

Bei starken Windgeschwindigkeiten besteht große Gefahr durch umherfliegende Gegenstände. Diese Bedrohung wird oft unterschätzt. Bei Böen von 130 km/h sind selbst kleine und leichte Dinge gefährlich. "Vor dem Sturm sollten lose Gegenstände wie Gartenmöbel, Blumentöpfe, Mülltonnen oder auch Trampoline zwingend gesichert werden", rät Wetterexperte Matthias Habel. © afp

Auch rund um Baustellen droht Gefahr, da dort Bauzäune oder sogar Kräne umstürzen können. Ebenso könnten Baumaterialien oder Teile von Gerüsten durch die Gegend fliegen. Es ist daher ratsam, auch um Baustellen während des Unwetters einen großen Bogen zu machen.
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Gefahr bei Baustellen

Auch rund um Baustellen droht Gefahr, da dort Bauzäune oder sogar Kräne umstürzen können. Ebenso könnten Baumaterialien oder Teile von Gerüsten durch die Gegend fliegen. Es ist daher ratsam, auch um Baustellen während des Unwetters einen großen Bogen zu machen. © Christophe Gateau/dpa

Sturmschäden am Auto zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Abgedeckt sind laut BdV zum Beispiel Kratzer und Beulen durch herabfallende Äste oder Ziegel, aber auch Wasserschäden durch eine Überschwemmung nach Starkregen. Auch hierbei sollten Besitzer das weitere Vorgehen mit der Versicherung absprechen, ehe sie die Schäden reparieren lassen. Fotos zur Dokumentation sollten sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Zusätzlich sind einige Detailaufnahmen sinnvoll. Bei der Polizei muss man Sturmschäden laut BdV nicht melden.
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Schäden am Auto

Sturmschäden am Auto zahlt in der Regel die Teilkaskoversicherung. Abgedeckt sind laut BdV zum Beispiel Kratzer und Beulen durch herabfallende Äste oder Ziegel, aber auch Wasserschäden durch eine Überschwemmung nach Starkregen. Auch hierbei sollten Besitzer das weitere Vorgehen mit der Versicherung absprechen, ehe sie die Schäden reparieren lassen. Fotos zur Dokumentation sollten sowohl das Auto als auch die Umgebung zeigen. Zusätzlich sind einige Detailaufnahmen sinnvoll. Bei der Polizei muss man Sturmschäden laut BdV nicht melden. © Josef Reisner dpa/lby

Fallen durch ein Unwetter reihenweise Züge ersatzlos aus, bekommen betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstattet. Für gestrandete Reisende stellt die Bahn in manchen Städten auch Hotelzüge bereit. Ist eine Weiterfahrt zum Zielort nicht möglich, stellt das Unternehmen alternativ andere Verkehrsmittel, zum Beispiel Taxis, zur Verfügung oder erstattet Hotelkosten.
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Zugausfälle

Fallen durch ein Unwetter reihenweise Züge ersatzlos aus, bekommen betroffene Fahrgäste den Ticketpreis komplett erstattet. Für gestrandete Reisende stellt die Bahn in manchen Städten auch Hotelzüge bereit. Ist eine Weiterfahrt zum Zielort nicht möglich, stellt das Unternehmen alternativ andere Verkehrsmittel, zum Beispiel Taxis, zur Verfügung oder erstattet Hotelkosten. © Lino Mirgeler (dpa)

Hat sich ein Zug wegen des Unwetters lediglich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunftszeit am Zielort.
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Verspätungen bei der Bahn

Hat sich ein Zug wegen des Unwetters lediglich verspätet, muss die Bahn einen Teil des Ticketpreises erstatten. 25 Prozent des Fahrpreises gibt es ab 60 Minuten Verspätung und 50 Prozent ab 120 Minuten. Entscheidend für die Berechnung ist die Ankunftszeit am Zielort. © Sebastian Kahnert

Ebenso könnte der Flugverkehr am Nürnberger Flughafen wegen heftiger Sturmböen eingestellt werden. In diesem Fall muss die Airline für eine "schnellstmögliche Ersatzbeförderung" sorgen. Der Umstieg auf Taxi oder Zug könnte eine Möglichkeit sein, falls diese den Verkehr aufrecht erhalten. Kommt eine Ersatzbeförderung für Reisende nicht in Frage, können diese vom Flug zurücktreten, der Ticketpreis wird erstattet. Wer längere Zeit am Flughafen fest sitzt, den muss die Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgen oder gegebenenfalls ein Hotelzimmer stellen.
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Ausfälle von Flügen

Ebenso könnte der Flugverkehr am Nürnberger Flughafen wegen heftiger Sturmböen eingestellt werden. In diesem Fall muss die Airline für eine "schnellstmögliche Ersatzbeförderung" sorgen. Der Umstieg auf Taxi oder Zug könnte eine Möglichkeit sein, falls diese den Verkehr aufrecht erhalten. Kommt eine Ersatzbeförderung für Reisende nicht in Frage, können diese vom Flug zurücktreten, der Ticketpreis wird erstattet. Wer längere Zeit am Flughafen fest sitzt, den muss die Fluggesellschaft mit Essen und Getränken versorgen oder gegebenenfalls ein Hotelzimmer stellen. © Eduard Weigert