Passersatzpapiere: "Staaten kooperieren nicht"
16.11.2018, 05:59 Uhr"Es ist allgemein sehr schwierig, Passersatzpapiere zu bekommen, weil die anderen Staaten üblicherweise nicht kooperieren. Meist liegt es sogar mehr an diesen Staaten als an den Betroffenen. Beim Iran oder Irak beispielsweise ist es extrem schwierig, bei Staaten wie Somalia ist es ausgeschlossen", sagt der Anwalt Wolfram Steckbeck, der sich mit seiner Nürnberger Kanzlei auf Asyl- und Ausländerrecht spezialisiert hat.
Iraner etwa müssen schriftlich erklären, freiwillig aus Deutschland auszureisen. "Wenn die Leute nicht unterschreiben, können sie auch zehnmal bei der Botschaft vorgeführt werden — der Iran stellt keinen Pass aus", erklärt Anwalt Michael Brenner von der Kanzlei Breite Gasse in Nürnberg.
"Der Senegal stellt einfach keine Pässe aus"
Nur bei sehr wenigen Staaten, mit denen es ein Rücknahmeabkommen gebe, sei eine Rückführung manchmal auch ohne Pass möglich, etwa bei Afghanistan. "Dafür gibt es dann aber auch erhebliche finanzielle Gegenleistungen Deutschlands", verdeutlicht Brenner.
Es könne oft Jahre dauern, bis man Passersatzpapiere bekomme, manchmal gehe es gar nicht. "Der Senegal zum Beispiel stellt in Deutschland einfach keine Pässe aus. Und man kann niemanden dazu zwingen, dafür nach Frankreich zu gehen", sagt Brenner.
Und dass man Rechtsmittel gegen einen Ausweisungsbescheid einlegen könne, sei gut so und müsse ein Rechtsstaat aushalten, auch wenn das zu Verzögerungen führe.
Vorsichtig, freundlich, höflich
"Konsulate sind Vertretungen ausländischer Staaten. Über sie üben wir in Deutschland keine Macht aus", betont ein Vertreter der Fürther Ausländerbehörde.
So macht es sich etwa im Fall der Türkei derzeit durchaus bemerkbar, dass es Spannungen und problematische Befindlichkeiten zwischen den Staaten gibt. "Da muss man sehr vorsichtig, freundlich und höflich auftreten. Man muss die richtigen Leute und die richtigen Türöffner kennen", meint der Nürnberger Anwalt Wolfram Steckbeck.
Einen anderen Staat gar davon zu überzeugen, jemandem Papiere auszustellen, obwohl er dies nicht will, gar auch noch einem schweren Straftäter, sei ein sehr schwieriges Verfahren. "Das Interesse der Staaten, da Verantwortung zu übernehmen, ist sehr gering", sagt Steckbeck.
Abschiebungshaft ist auch bei Straftätern in der Regel nicht möglich. "Abschiebungshaft ist keine Erzwingungshaft", betont Steckbeck. Sie ist nur möglich, falls eine Abschiebung schon unmittelbar bevorsteht und wenn bei dem Betroffenen Fluchtgefahr besteht. Nur dann ist eine solche Haft verhältnismäßig.
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