Freunde abgezockt: Betrüger muss vier Jahre in Haft
6.10.2011, 14:00 Uhr„Wenn man betrachtet, dass einige Anleger um ihre Existenz bangen, ist das Urteil viel zu milde“, kommentierte ein Prozessbeobachter nach der Verhandlung. Nur zwei der Geschädigten waren zur Urteilsverkündung gekommen. „Auch wenn er zehn Jahre sitzt, bringt mir das nichts. Das Geld zu verlieren ist schlimm, doch der Vertrauensbruch ist noch viel viel schlimmer“, fügte einer der Betroffenen hinzu, während der Verurteilte vorbei lief. „Auf Wiedersehen, Herr...! Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag!“, schrie ihm ein anderer hinterher. Der 43–Jährige ignorierte es, zeigte keine Reaktion.
Ähnlich war sein Verhalten während der fünf Verhandlungstage. Nur am ersten Tag redete der Mann wie ein Wasserfall. „Sie sollen mir keine Versicherung verkaufen“, ging damals der Richter dazwischen. An den weiteren vier Prozesstagen beantwortete der 43–jährige Vater von zwei kleinen Kindern nur kurz und knapp die Fragen. Er saß sonst stumm auf der Anklagebank und notierte die Aussagen der Zeugen.
Zahlreiche Verwandte, Bekannte, Sportsfreunde, Nachbarn und Schulkameraden hatte er getäuscht. Rund 40 davon haben Anzeige erstattet und sagten während des Prozesse als Zeugen aus. Doch betroffen sollen viel mehr sein. Sogar den eigenen Vater hatte der 43-Jährige abgezockt. Der verzichtete jedoch auf eine Anzeige.
Nur Fälle ab 2006 berücksichtigt
Laut Anklage ist ein Schaden von rund 900000 Euro entstanden. 678000 Euro sind noch nicht zurückgezahlt. Da Betrug strafrechtlich nach fünf Jahren verjährt, wurden nur Fälle ab 2006 berücksichtigt. Viele Geschäfte liefen jedoch schon vorher. Zivilrechtlich haben die Geschädigten aber die Möglichkeit, auch diese Gelder einzuklagen.
Die Chancen, dass die Betroffene zumindest einen Teil zurückerhalten, stehen gut. „Das ist in diesem Prozess einmalig. In über 20 Jahren in der Wirtschaftsstrafkammer habe ich es noch nicht erlebt, dass es die Möglichkeit gibt, dass der ganze Schaden wieder gutgemacht werden kann“, sagte Richter Wolfgang Schiener. Rund 67000 Euro wurden sichergestellt.
Der Angeklagte besaß zusammen mit seiner Frau ein Haus, Grundstücke und Wälder. Die Gütergemeinschaft wurde zwar vor kurzem aufgelöst (das vom Betrugsgeld ausgebaute Haus hat der Angeklagte in der JVA seiner Frau überschrieben), doch dies bringt ihm nicht viel: „Wenn die beiden vorher in einer Gütergemeinschaften lebten, haftet rein rechtlich auch die Ehefrau. Gläubiger können versuchen, einen Titel gegen die Frau zu erwirken“, erklärte der Richter. „Ich will es mal vorsichtig ausdrücken: Es ist eine freie Vermögensmasse von 800000 bis zu einer Million Euro vorhanden.“
Richter erstaunt
Für den Richter gab es in dem Prozess noch eine weitere Besonderheit: Dass der Angeklagte in einem Fall einen höheren Schaden einräumte als eins der Opfer, erstaunte ihn. Wie berichtet, hatte ein Handwerker behauptet, dass er nur 25000 Euro angelegt hatte. Laut Kontobewegungen waren es jedoch 50000 Euro. Dies bestätigte auch der Angeklagte. Mittlerweile ist sich auch der Zeuge sicher: „Es stimmt. Ich hab’ nochmal nachgeschaut. Es waren doch 50000 Euro“, sagte er gestern, als seine Vernehmung fortgesetzt wurde.
Dann folgte der Antrag von Staatsanwältin Diana Fritzsche. Vier Jahre und zehn Monate Haft forderte sie. Verteidiger Karsten Schieseck plädierte auf drei Jahre und neun Monaten. Das Gericht entschied sich für vier Jahre. Der Angeklagte akzeptierte dies bereits im Gerichtssaal. Die Staatsanwältin verzichtete auf Rechtsmittel.
Für die einzelnen Fälle wurden Strafen zwischen sechs und 18 Monaten festgelegt. „Die Summe der Einzelstrafen spielt keine Rolle. Die Höchste ist 18 Monate und muss angemessen erhöht werden“, erklärte der Richter. „Er ist schon skrupellos vorgegangen. Teilweise hat er die Anleger fast in den Ruin getrieben.“
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