Urlaub in Corona-Zeiten
Quarantäne war überzogen: Oberstes Bayerisches Gericht gibt fränkischen Portugal-Urlaubern Recht
13.8.2021, 17:48 UhrDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in einem Beschluss deutliche Worte für das Verhalten des Gesundheitsamtes in Roth wie auch für das Bayerische Gesundheitsministerium gefunden: "Verstoß gegen das Übermaßverbot", "nicht nachvollziehbar", so lautet die Begründung der Richter, die über den Fall eines Ehepaares zu entscheiden hatten, das nach seinem Urlaub zwei Wochen in Quarantäne geschickt wurde, obwohl dies nicht mehr nötig gewesen wäre.
"Absonderung" war noch Pflicht
Ende Juni waren die Meiers, die eigentlich anders heißen, aus dem Landkreis Roth in die Sonne Portugals geflogen. Die Bundesregierung hatte zu dieser Zeit keine Bedenken gegen Reisen in dieses Land geäußert. Doch als die Meiers zwei Wochen später zurückkamen, war Portugal als "Virusvariantengebiet" eingestuft worden. Eine "Absonderung", also die 14-tägige Quarantäne, war Pflicht für alle Rückkehrer.
Jedoch nicht mehr lange: Denn als die Meiers am 4. Juli zu Hause eintrafen, kündigte die Bundesregierung an, Portugal in ein "Hochinzidenzgebiet" zurückzustufen, die Quarantänepflicht entfällt damit. Das Ehepaar Meier - beide sind doppelt gegen Corona geimpft - wähnte sich frei.
Doch das Gesundheitsamt am Landratsamt Roth zeigte sich unnachsichtig. Die Vertreter beharrten darauf, dass die Meiers zu Hause blieben, da die Pflicht zum Zeitpunkt ihrer Rückreise noch gegolten habe und die Aufhebung erst am 7. Juli wirksam wurde.
Herbert Meier erboste sich über die seiner Meinung nach "überzogene Maßnahme" und rief das Verwaltungsgericht in Ansbach an. Die Richter gaben ihm Recht und stellten die Meiers in einer einstweiligen Verfügung von der "Absonderungspflicht" frei. Sie äußerten in einer ausführlichen Begründung auch "Zweifel an der Verhältnismäßigkeit" der Auflage.
Urlauber schockiert: Ministerium pocht auf Quarantäne
Während das Rother Gesundheitsamt die Sache damit auf sich beruhen lassen wollte, legte das bayerische Gesundheitsministerium als beklagte Behörde Beschwerde dagegen ein. Maßgeblich sei "allein der Zeitpunkt der Einreise", argumentierte das Ministerium.
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Die Münchner Richter konnten dem nicht folgen: Es sei "nicht nachvollziehbar", warum man Personen, die kurz vor dem 7. Juli eingereist seien, als "gefährlicher" betrachte als Menschen, die nach der Abschaffung der Quarantänepflicht zurückkehrten, heißt es in dem Beschluss.
Ähnlich wie ihre Ansbacher Kollegen, die eine Einzelfallentscheidung empfohlen hatten, mahnten sie in ihrer Begründung: "Mit Blick auf den mit einer 14-tägigen Absonderungspflicht ohne Befreiungsmöglichkeit verbundenen intensiven Grundrechtseingriff dürfte es geboten gewesen sein, für derartige Fallgestaltungen eine besondere Ausnahmeregelung vorzusehen."
Den Meiers nützt das nichts mehr: Sie haben ihre Quarantäne abgesessen.