Amazon in Allersberg: Bürgerbegehren für nicht zulässig erklärt

8.10.2020, 13:00 Uhr
Das Thema Logistikzentrum beschäftigt die Allersberger nun schon lange.

© imago stock&people via www.imago-images.de, imago images/biky Das Thema Logistikzentrum beschäftigt die Allersberger nun schon lange.

Bei einem Bürgerbegehren dessen Zulässigkeit nicht genügend geprüft zu haben: Diesen Vorwurf will sich Allersbergs Bürgermeister Daniel Horndasch seinen Worten gemäß nicht mehr anhören müssen. Deswegen hat er gemeinsam mit der Verwaltung das aktuelle namens "Nein zu Amazon und P3 Logistic Parks" im Vorfeld der jüngsten Marktgemeinderatssitzung minutiös zerpflückt und die Schlussfolgerungen erläutert.

Mit 12:9 Stimmen wurde es daraufhin für unzulässig erklärt. Vor allem die Fragestellung werfe hier selbst zu viele Fragen auf, so der Tenor der Ausführungen des Rathaus-Chefs und der Geschäftsleiterin Katrin Müller im Gilardi-Saal.

"Sind sie dafür, dass auf den geplanten gewerblichen Flächen Allersberg West I und West II ein Sondergebiet Logistik oder Gebiet für Logistiknutzung ausgewiesen wird, so dass sich Amazon, P3 Logistic Parks oder andere Logistikunternehmens ansiedeln können?" Zweimal "oder" und einmal "und" ergäben hier zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten, wie dieser Fragesatz denn zu verstehen sei. So eines der Bedenken.

Für Klärung suchte zu Beginn der Sitzung Hermann-Josef Frisch zu sorgen: Sprecher der Bürgerinitiative, die das Bürgerbegehren initiiert hatte. Es richte sich gegen die besagten Großunternehmen, kleinen Logistikbetrieben wolle man durchaus nicht im Wege stehen, so machte Sprecherin Maria Holland deutlich. Dies gehe aber aus der Fragestellung nicht so hervor und nur die könne als Entscheidungsgrundlage hergenommen werden, entgegneten Horndasch, Müller und einige Ratsmitglieder.

Für den Fall, dass das Verwaltungsgericht Ansbach das Bürgerbegehren doch für zulässig erklärt, brachte das Gremium ein eigenes Ratsbegehren mit 13:8 Stimmen auf den Weg.

Der Text entspricht dabei dem Antrag der Fraktionen der FW und des ABF, die darüber abstimmen lassen wollen, ob Entscheidungen über Flächenvergaben in West I und West II in einem geordneten Verfahren von den gewählten Gemeinde- und Verwaltungsräten getroffen werden sollten.

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