Polizei bittet um Hinweise

Zwei Hunde bei A9 in Mittelfranken ausgesetzt: Tier rennt auf Autobahn und stirbt

Johanna Mielich

Online-Redaktion

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29.5.2024, 10:26 Uhr
Einer der ausgesetzten Hunde wurde auf der Autobahn überfahren. Die Polizei bittet nun dringend Zeugen um Hinweise. (Symbolbild)

© Pixabay Einer der ausgesetzten Hunde wurde auf der Autobahn überfahren. Die Polizei bittet nun dringend Zeugen um Hinweise. (Symbolbild)

Am Dienstagmorgen hat ein bislang Unbekannter in einem Waldstück östlich des Parkplatzes Offenbau zwei junge Hunde ausgesetzt. Laut Angaben der Polizei handelte es sich dabei um einen hellbraunen und einen weißen Zwergspitz. Ein Jäger entdeckte die Tiere, konnte aber nicht verhindern, dass beide fortliefen.

Kurze Zeit später meldeten zahlreiche Verkehrsteilnehmer der Polizei, dass ein kleiner weißer Hund auf der A9 in Fahrtrichtung Berlin umherlaufe. Zwei Streifen der Verkehrspolizeiinspektion Feucht sperrten daraufhin die Autobahn und suchten den Bereich ab. Glücklicherweise fasste der an der Mittelleitplanke sitzende verängstigte Hund nach einiger Zeit Vertrauen zu den Beamten und konnte im Streifenwagen zum Parkplatz Offenbau gebracht werden.

Etwa 40 Minuten später wurde auch der braune Hund auf der Autobahn gesichtet. Die Einsatzkräfte sperrten erneut sofort die Autobahn, diesmal jedoch zu spät: der Hund wurde auf dem rechten Fahrstreifen von einem Auto erfasst und tödlich verletzt. Zwischen den Anschlussstellen Greding und Hilpoltstein kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Die Verkehrspolizei Feucht bittet unter 09128/9197-0 um Hinweise, wem die beiden Hunde gehört haben könnten. Die Polizei betont, dass das gewissenlose Aussetzen von Tieren nicht nur eine Ordnungswidrigkeit ist, sondern - wie in diesem Fall - auch zu einer erheblichen Gefährdung von anderen Personen führen kann. Sollte der Verantwortliche ermittelt werden können, droht ihm neben möglichen zivilrechtlichen Forderungen des Unfallgeschädigten eine Anzeige mit einer empfindlichen Geldbuße. Zudem könne durch die zuständige Behörde ein Tierhalteverbot verhängt werden


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