Schutz durchPflicht und Kür

03.07.2009, 00:00 Uhr

Seit 2007 werden mit Unterstützung des Kreisjugendrings Roth im gesamten Landkreis Roth Maßnahmen zur konsequenteren Umsetzung des Jugendschutzgesetzes erarbeitet. Da macht auch die Gemeinde Georgensgmünd keine Ausnahme. Das dortige Jugendforum hat sich dabei sehr stark am Thalmässinger Handlungsleitfaden orientiert. «Es geht nicht darum, den Jugendlichen den Spaß am Feiern zu nehmen, sondern vielmehr um die Notwendigkeit, sie im Sinne des Jugendschutzes zu schützen«, bekräftigte Christian Bimmüller bei der Vorstellung des örtlich bezogenen Jugendschutzkonzeptes.

Das Gmünder Konzept soll alle Vereine und sonstigen Veranstalter vor Ort motivieren und unterstützen, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und in eine konkrete Praxis umzusetzen. «Sicher wird es immer Jugendliche geben, die Mittel und Wege finden Bestimmungen und Bemühungen zu umgehen oder Veranstalter, die sich dieser Initiative nicht anschließen, aber das sollte uns davon nicht abhalten, dort Verantwortung zu übernehmen, wo es möglich, sinnvoll oder gar notwendig ist«, zeigte sich Bimmüller verantwortungsbewusst.

Veranstaltungen werden demnach nur dann noch genehmigt, wenn die ausgearbeiteten sechs Pflichtaufgaben erfüllt werden. Berücksichtigt der Veranstalter mindestens sechs Kür-Punkte, erhält er das Gütesiegel der Gemeinde. Die Genehmigung selbst erteilt das Ordnungsamt. Überprüfungen würden durchgeführt entweder durch das Ordnungsamt selbst, durch die Polizei oder besonders geschulte Personen.

Bimmüller und Graeber hoffen, dass sich die Veranstalter überzeugen lassen, dass das Pochen auf die Einhaltung der Kriterien «keine Schikane ist, sondern dem Schutz der Jugendlichen gilt«. Weniger Ausschreitungen bei Festen, weniger Alkoholvergiftungen, sinkende Unfallrate, weniger Vandalismus, ein positives Image für die Marktgemeinde und den Veranstalter, Gesundheitsvorsorge und Schutz von Mädchen nannte Bimmüller als Schlagworte, um die es bei dem Jugendschutzkonzept ging. Schikane seien die Pflichtpunkte in keiner Weise, diese seien ohnehin Bestandteil des Jugendschutzgesetzes.

Konkret geht es um folgende Punkte. 1.Der Veranstalter muss sich über die bestehenden Jugendschutzbestimmungen informieren und diese bei Veranstaltungen umsetzen. 2.Der Veranstalter muss für die Dauer der Veranstaltung einen Jugendschutzbeauftragten bestellen, der für die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verantwortlich ist. Hier weicht das Georgensgmünder vom Thalmässinger Modell ab, denn diese Person muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. 3.Bei Veranstaltungen, die länger als bis 24 Uhr andauern, werden bei der Einlasskontrolle nur Erziehungsberechtigungsübertragungen der Gemeinde Georgensgmünd akzeptiert. 4.An der Bar dürfen nur Erwachsene ausschenken. 5.Das Ausschankpersonal wird angewiesen, im Zweifelsfall junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern, falls nicht, darf keinerlei Alkohol ausgegeben werden. 6.Veranstalter verpflichten sich, keinerlei Aktionen durchzuführen, die zum Trinken von Alkohol animieren (Flatrate-Partys oder All-inclusive-Partys).

Zur Kür gehören: Alkoholabgabe nur durch Erwachsene; Werbung mit Jugendschutz; Eingangskontrollen; Alterskennzeichnung; attraktive Getränkealternativen (mindestens zwei alkoholfreie Angebote, die günstiger sind als alkoholische Getränke gleicher Menge); zeitliche Begrenzung der Alkoholangebote; Informationen mit Hinweisen auf Jugendschutzbestimmungen; Übernahme von Verantwortung; Bereitschaftsdienst mit medizinischer Versorgung sowie Erfahrungsaustausch.

Formblätter wie die Veranstalterrückmeldung sollen die Ernsthaftigkeit unterstreichen. «Hoffentlich machen auch viele mit«, erklärte Ben Schwarz. Etwas Bedenken hatte Jan Wunram wegen der Anhebung des Alters auf 21 Jahre bei der Beauftragung eines Jugendschutzbeauftragten. Einstimmig jedenfalls billigte der Gemeinderat das «Gmünder Konzept« und dankte dem Jugendforum für die engagierte Erarbeitung dieses Handlungsleitfadens. (dg)