Zu hoch, zu weit, zu viel: Rother Bebauungsplan ignoriert
6.8.2020, 16:17 UhrDie beiden Mehrfamilienhäuser mit acht und fünf Wohnungen stehen schon, derzeit wird an den Außenanlagen gearbeitet. Und die entsprechen in mehrerlei Hinsicht nicht dem, was die Vorschriften des Bebauungsplanes fordern.
So ist zum Beispiel eine Gabionenwand rund um das Gelände mit 1,90 Metern höher geworden als erlaubt, ein Grillplatz liegt außerhalb der Baugrenzen, die Lage der CEF-(Ausgleichs)flächen habe die Wohnbaufirma nicht eingehalten, die Gebäude seien um 30 Zentimeter höher als genehmigt gebaut und dafür keine Tekturpläne vorgelegt worden – überdies gebe es bereits Beschwerden aus der Nachbarschaft wegen Oberflächenabflusses, berichtete Stadtbaumeister Wolfgang Baier vor dem Ausschuss. Zudem sei das Gelände, das zum Rednitztal hinführe, ein sensibles, mahnte SPD-Stadträtin Petra Hoefer.
Deshalb hat der Stadtbaumeister dem Bauausschuss eine Empfehlung vorgelegt: Die Stadt Roth solle ihr "Einvernehmen nicht erteilen", also ihr Einverständnis mit dem Wohnpark nicht geben.
"Der Bauherr muss jetzt alle Punkte abarbeiten", fordert Baier die GmbH auf. Je nach Ermessen des Landratsamtes, das schließlich über die Baugenehmigung entscheidet, gehe es bei den Verstößen aber nur um eine Ordnungswidrigkeit.
Dr. Walburga Kumar (FDP) nannte es ebenfalls "enorm dreist", dass man "einfach bauen kann, wie man will, und halt eine Strafe bezahlt". Die Stadt müsse trotzdem im Gespräch mit dem Investor bleiben, forderte Jutta Scheffler (Die Grünen). "Aber wir müssen klar machen, dass es so nicht geht."
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