Schnaittacher Doppelmord: BGH bestätigt Urteil gegen Stephanie P.

Ulrike Löw

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24.2.2021, 08:56 Uhr

Stephanie P. war zwar in jener Nacht nicht im Haus ihres Mannes und ihrer Schwiegereltern - doch nach Überzeugung des Gerichts hatte sie ihren Mann Ingo P. zu dem Doppelmord angestiftet.

Im Januar 2018 kam sie in U-Haft, im April 2019 wurde sie von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth wegen gemeinschaftlichem Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Ihr Ehemann Ingo P. verbüßt als rechtskräftig verurteilter Doppelmörder im Hochsicherheitsgefängnis in Straubing seine ebenfalls lebenslange Freiheitsstrafe.

Stephanie P. hatte in der Tatnacht bei ihren Eltern geschlafen. Die gelernte Kinderpflegerin hatte sich mit Hilfe ihrer Verteidiger Alexander Seifert und Michael Spengler via Revision zum Bundesgerichtshof gegen das Urteil gewehrt. Die Feststellung der 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, dass sie ihren Mann zu der Tat angestiftet habe, auch weil sie damit drohte, dass sie ihn nur heiraten würde und in sein Elternhaus einziehen würde, wenn die Eltern nicht mehr da seien, wollte Stephanie P. nicht hinnehmen.


Schnaittacher Doppelmord: Stephanie P. ging erneut in Revision


"Wir schicken uns noch immer Liebesbriefe mit vielen Herzen", schrieb Ingo P. noch im Sommer 2020 an Stephanies Familie. Er bekundete, Steffi "über alles" zu lieben, er habe auch seine Schwiegereltern "ins Herz geschlossen" und schloss sein Schreiben mit "euer Schwiegersohn Ingo".

"Es gab so viel Streit wegen dir"

Auch seinem "lieben Herzchen Steffi" schrieb er, beschrieb die Unordnung in seiner Zelle und beklagt die Ungerechtigkeit, dass nur ihre Revision erfolgreich war und nur sie einen neuen Prozess bekommt – dabei sei sie doch schuld am Tod seiner Eltern: "Es gab so viel Streit wegen dir", hieß es in dem Brief.

Stephanie P.s Revision hatte Erfolg: Der BGH sah einen Rechtsfehler im Sinn eines Wertungsfehlers, der Fall wurde zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück verwiesen, zuständig waren im Juli 2020 nun die Richter der 19. Strafkammer.

Doch auch nach dieser erneuten Hauptverhandlung im vergangenen Sommer überschrieben die Richter der 19. Strafkammer den Schuldspruch gegen Stephanie P. mit "Anstiftung zum zweifachen Mord". Der BGH hat dieses Urteil nun bestätigt.

Mit den Liebesbriefen aus dem Gefängnis und den Herzchen ist nun Schluss: Aus Justizkreisen ist zu hören, dass die beiden wieder nach anwaltlichem Beistand verlangen - nun soll die Scheidung abgewickelt werden. Auch sein Elternhaus hat Ingo P. mittlerweile verloren. Im Sommer 2020 erklärte das Landgericht Ingo P., damals 27 Jahre alt, als Mörder seiner Eltern Elfriede und Peter P. für erbunwürdig.


Schnaittacher Doppelmord: Gericht bestätigt lebenslange Haftstrafe für Stephanie P.


Verwandte des Peter P. hatten Erbunwürdigkeitsklage erhoben, der Nachlass besteht vor allem aus dem Elternhaus des Ingo P. – jenes Anwesen also, in dessen Garage er die Leichname des Vaters und der Mutter eingemauert hat. Der Streitwert wurde auf 320.000 Euro festgesetzt.