Corona

Schulen in Bayern: Wie läuft der Unterricht aktuell?

7.6.2021, 10:17 Uhr
Niedrige Inzidenzwerte dürften nach den Pfingstferien für die Rückkehr vieler Schüler in ihre Klassenzimmer sorgen.

© Rolf Vennenbernd, dpa Niedrige Inzidenzwerte dürften nach den Pfingstferien für die Rückkehr vieler Schüler in ihre Klassenzimmer sorgen.

Folgende Regelungen hat das Kultusministerium für den Unterricht nach den Pfingstferien festgesetzt:

- Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 50, kehren alle Jahrgangsstufen in den vollen Präsenzunterricht ohne Mindestabstand zurück.

- Bei Inzidenzen zwischen 50 und 165 erfolgt für alle Stufen ein Präsenzunterricht mit Mindestabstand. Ist dafür nicht genug Platz, gibt es Wechselunterricht mit Mindestabstand.

- Werte über 165 haben Wechsel- und Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die vierten Klassen sowie für Abschlussklassen einschließlich der elften Jahrgangsstufe an Gymnasien, Fachoberschulen sowie der entsprechenden Stufe an Abendgymnasien und Kollegs zur Folge. Für alle anderen Jahrgangsstufen erfolgt dann Distanzunterricht.

Dabei gilt wie sonst auch eine zeitversetzte Regelung: Übersteigt der Inzidenzwert drei Tage lang eine der Schwellen, treten zwei Tage später Verschärfungen in Kraft. Für Lockerungen muss der Wert fünf Tage lang unter der Schwelle liegen, zwei Tage darauf treten sie ein.

In dieser Karte sehen Sie, in welcher Inzidenzstufe sich die einzelnen Landkreisen Bayerns aktuell befinden. Die Daten werden vom Robert-Koch-Institut eingeholt und automatisch verarbeitet.

Was ändert sich sonst für Schüler?

Außerdem ist seit Montag, 7. Juni, für alle Schülerinnen und Schüler ab der fünften Jahrgangsstufe das Tragen einer medizinischen bzw. OP-Maske auf dem gesamten Schulgelände sowie im Unterricht verpflichtend. Community-Masken sind nicht mehr zugelassen.

Keine Maske braucht es während des Sportunterrichts, während des Aufenthalts unter freiem Himmel und des Stoßlüftens im Klassenzimmer, und wenn der Lehrer das Abnehmen aus "zwingenden pädagogisch-didaktischen oder schulorganisatorischen Gründen" erlaubt.

Nach wie vor dürfen am Präsenzunterricht nur Schüler teilnehmen, die ein negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen können. Dies gilt auch bei sehr niedrigen Inzidenzen. Die Testpflicht entfällt bei Genesenen und vollständig Geimpften, wenn diese keine typischen Coronasymptome haben und keine aktuelle Infektion nachgewiesen wurde.


Corona: Wer gilt als genesen oder vollständig geimpft?


Eltern können sich bei dringenden Fragen zum Schulbetrieb außerdem an die Hotline des Bayerischen Kultusministeriums mit der Rufnummer (089) 54029986 oder die allgemeine Hotline der Bayerischen Staatsregierung mit der Nummer (089) 122 220 wenden.

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