Betrieb gesperrt
Schutzzone eingerichtet: Geflügelpest-Ausbruch in Mittelfranken - 17.000 Masttiere getötet
27.12.2024, 14:44 UhrWegen eines amtlich bestätigten Falls von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in einem Mastbetrieb in Mittelfranken haben die Behörden den betroffenen Betrieb gesperrt. Am 26. Dezember 2024 waren laut einer Pressemitteilung der Stadt Ansbach alle rund 17.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden.
Am Sonntag meldete sich demnach der Hoftierarzt des Mastbetriebs in Lehrberg (Landkreis Ansbach) beim Veterinäramt und berichtete von einer Häufung verendeter Tieren.
Keine Impfung oder Behandlung für infizierte Tiere
Für die Geflügelpest gebe es weder eine Impfung noch eine Behandlung. Die Seuche verläuft laut Landratsamt meist tödlich, die Tiere verenden qualvoll. Da jedes infizierte Tier milliardenfache Viruspartikel produziere, könne nur eine Tötung die Ausbreitung eindämmen. Wie und wo sich die Tiere im Mastbetrieb in Lehrberg angesteckt haben, teilte das Landratsamt Ansbach nicht mit. Oft könne aber der Kontakt zu Wildvögeln ursächlich sein.
Tötung und Schutzzone zum Eindämmen der Infektionen
Das Landratsamt veranlasste die "tierschutzgerechte Tötung des Bestands" und sperrte den Betrieb. Die rund 17.000 Mastputen wurden den Angaben nach "mittels einer Begasung mit Kohlendioxid in Kleincontainern gekeult". Die Kadaver sollen danach unschädlich beseitigt werden. Im Anschluss sollen Stall und Einstreu desinfiziert werden.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte gelten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote. In der Schutzzone gelten darüber hinaus strenge Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden. In beiden Zonen gilt Stallpflicht (Anordnung, Nutztiere aus Freilandhaltung und Offenstallsystemen in geschlossenen Ställen zu halten) mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Da die Desinfektion der Ställe aktuell noch nicht ganz abgeschlossen ist, kann der Endpunkt der Stallpflicht respektive des Aufstallungsgebotes in den beiden Restriktionszonen aktuell nur grob abgeschätzt werden (Anfang Februar 2025).
Diese Ortsteile liegen in der Schutzzone
Im Landkreis Ansbach umfasst die Schutzzone die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden: Ansbach (Strüth), Flachslanden (Birkenfels), Lehrberg (Hauptort östlich der fränkischen Rezat, Ballstadt, Brünst, Buhlsbach, Dauersmühle, Fritzmühle, Gödersklingen, Kühndorf, Pulvermühle, Röshof, Schmalach, Seemühle, Walkmühle, Wüstendorf, Ziegelhütte) und Weihenzell (Alexandermühle, Schönbronn).
Die Überwachungszone umfasst die Ortsteile folgender Städte und Gemeinden:
- Ansbach (gesamtes Stadtgebiet)
- Bruckberg (Wustendorf, Neubruck)
- Colmberg (Hauptort, Auerbach, Häslabronn, Kurzendorf)
- Dietenhofen (Adelmannsdorf, Andorf, Ebersdorf, Frickendorf, Götteldorf, Höfen/Höfenmühle, Kleinhabersdorf, Leonrod, Methlach, Rüdern, Stolzmühle, Warzfelden, Warzfelder Mühle)
- Flachslanden (Hauptort, Borsbach, Boxau, Hainklingen, Hummelhof, Kellern, Kemmathen, Kettenhöfstetten, Lehrberg westlich der fränkischen Rezat, Lockenmühle, Neustetten, Rangenmühle, Rosenbach, Ruppersdorf, Schmalnbühl, Schneidmühle, Sondernohe, Virnsberg, Wippenau)
- Lehrberg (Berndorf, Birkach, Gräfenbuch, Gumbertushütte, Hürbel am Rangen, Kohlmühle, Oberheßbach, Obersulzbach, Rohrmühle, Schmalenbach, Schmalenbacher Mühle, Unterheßbach, Untersulzbach, Zailach)
- Leutershausen (Hannenbach, Hinterholz, Hohenmühle, Lengenfeld, Mittelramstadt, Neunkirchen, Oberramstadt, Tiefenthal, Walkmühle, Wiedersbach, Winden)
- Oberdachstetten (Berglein, Dörflein, Hohenau, Lerchenbergshof, Mitteldachstetten, Möckenau, Spielberg)
- Petersaurach (Frohnhof, Külbingen)
- Rügland (Hauptort, Äußere Mühle, Daubersbach, Fladengreuth, Kräft, Lindach, Obernbibert, Pilsmühle, Rosenberg, Rügland, Stockheim, Untere Mühle, Unternbibert)
- Sachsen bei Ansbach (Hirschbronn, Neukirchen)
- Weihenzell (Hauptort, Beutellohe, Fessenmühle, Forst, Frankendorf, Gebersdorf, Grüb, Haasgang, Moratneustetten, Neubronn, Neumühle, Papiermühle, Petersdorf, Schmalnbachshof, Steinmühle, Thierbach, Thurndorf, Wernsbach, Wippendorf, Zellrüglingen)
Das Landratsamt Ansbach wird für die im Landkreis liegenden Orte eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der die entsprechenden Restriktionsgebiete sowie angeordneten Schutzmaßnahmen hervorgehen. Die Stadt Ansbach wird für ihr Gebiet eine eigene Allgemeinverfügung erlassen.
Landratsamt Ansbach: Geflügelpest-Geschehen ist "endemisch geworden"
Da sich das Hausgeflügel oft über den Kontakt zu Wildvögeln anstecken könnte, sollte dieser Kontakt dem Landratsamt zufolge unterbunden werden. Das Einrichten von Volieren könne dabei helfen. In Bayern gebe es außerdem ein Wildvogelmonitoring, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen. Wichtig sei auch, dass tote Vögel bei lokalen Behörden gemeldet werden.
Das aktuelle Infektionsgeschehen sei jedoch nicht mehr an das Zugverhalten der Wildvögel gebunden. Die Geflügelpest habe sich inzwischen in der heimischen Vogelpopulation verbreitet. Das Landratsamt Ansbach spricht von einer Endemie. Bisher gebe es keine bekannten Fälle, in denen sich Menschen mit dem Virus angesteckt haben. Der Kontakt zu toten Vögeln solle dennoch vermieden werden.
Die Betriebe sind nun verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, wie zum Beispiel Futter wildvogelsicher aufzubewahren und Schadnager zu bekämpfen.