Sektenkinder von Lonnerstadt: Richter urteilt Anfang Juli
19.6.2013, 07:01 UhrBei den Anhörungen im Erlanger Amtsgericht, die gestern und bereits in der vergangenen Woche stattfanden, sollten die Beteiligten die Möglichkeit erhalten, sich zu dem Fall zu äußern.
Im Gegensatz zu einem Zivilprozess, bei dem die streitenden Parteien entscheiden, welche Informationen sie vortragen, muss der Richter in diesem Fall anders vorgehen. Er muss selbst alle Details erfragen, die er für seine Urteilsbildung braucht. Am Ende muss er entscheiden, was für das Wohl der „Sektenkinder“ am besten ist.
In den nicht öffentlichen Anhörungen wurden neben den Eltern der Kinder, auch Vertreter des Jugendamts und der Gutachter gehört, der das gerichtspsychologische Gutachten erstellt hatte. Der Richter befragte bei einem persönlichen Termin auch die Kinder.
Wie Gerichtssprecher Michael Hammer am Dienstag unserer Zeitung erklärte, wird der Richter sein Urteil am 2. Juli um 9 Uhr bekanntgeben. Der Richter, erklärte Hammer, sei „sehr sorgfältig und sehr bemüht“. In der Vergangenheit sei dieser auch vor Ort gewesen und habe sich einen Überblick über die Wohnverhältnisse verschafft.
Die Debatte um die Kinder im Markt Lonnerstadt (Kreis Erlangen-Höchstadt) hatte die Journalistin Beate Greindl mit ihrem Film über die Sekte „Neue Gruppe der Weltdiener“ im vergangenen Jahr ausgelöst (die NZ berichtete mehrfach). Die Erziehungsmethoden der Sekten-Familie werden darin heftig kritisiert: Denn die Kinder sollen bereits früh am Morgen meditieren.
Statt zu spielen, sollen sie „an der Seele arbeiten“, heißt es in dem Bericht. Die Familie, die viele Anweisungen von einem Guru erhält, wohnt in einem heruntergekommenen Haus. Im Bad gibt es weder eine Badewanne noch eine Dusche. Nur ein Raum werde mit einem Ofen beheizt. Greindl war vergangene Woche auch im Erlanger Amtsgericht gewesen. Ein Statement wollten ihr die Eltern aber nicht geben. Unserer Zeitung sagte die Autorin, dass sie zu dem Fall weiter recherchieren wird: „Ich bleibe weiter an dem Fall dran.“
Bei der Anhörung sollte auch das gerichtspsychologische Gutachten erörtert werden. Dieses liegt auch dem Landratsamt Erlangen-Höch-stadt vor, das erklärt: „Es ist aus Datenschutzgründen nicht möglich, das Gutachten zu veröffentlichen.“
Unterdessen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Guru und seine Lebensgefährtin an, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. In drei Wochen sollen diese abgeschlossen sein. Dem Guru und seiner Lebensgefährtin werden die „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ vorgeworfen. Den Kindern soll eine ärztliche Behandlung verwehrt worden sein. So soll es etwa nach einem Fahrradunfall keine ärztliche Behandlung gegeben haben.
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