Netz dreht durch
Spielplatz-Krawall in Franken geht viral: Polizei ermittelt wegen Körperverletzung und Hassrede
22.04.2025, 17:50 Uhr
Am Sonntagabend, 20. April 2025, soll es auf einem Spielplatz auf dem Gelände des Landesgartenschau-Parks in Kronach nach Informationen des Polizeipräsidiums Oberfranken zu einem Streit zwischen mehreren Familien gekommen sein. Hierbei erlitten mehrere Personen Verletzungen. Ein im Anschluss verbreitetes Video der Geschehnisse löste in den sozialen Medien eine Vielzahl an sogenannten Hassreden (Hatespeech) aus.
Hintergründe der Auseinandersetzung noch unklar
Die genauen Hintergründe der Auseinandersetzung sind derzeit Gegenstand der laufenden Ermittlungen der Polizei Kronach. Um das Geschehen umfassend aufzuklären, vernehmen Beamte aktuell zahlreiche Beteiligte und sichern relevante Beweismittel. Einzelne Familienangehörige deutscher und syrischer Staatsangehörigkeit sowie eine schlichtende 36-jährige Frau erlitten nach aktuellem Stand leichte Verletzungen und begaben sich selbstständig in ärztliche Behandlung. Die Polizei traf die involvierten Personen noch vor Ort an. Gegen mehrere Beteiligte wird nun unter anderem wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung ermittelt
Videosequenz verbreitete sich viral über soziale Netzwerke
Eine Videosequenz, die den Vorfall zeigt, verbreitete sich kurz nach dem Geschehen viral über soziale Netzwerke. In der Folge soll es zu zahlreichen Kommentaren gekommen sein, die teilweise strafrechtlich relevante Inhalte wie Volksverhetzung aufwiesen. Die Kriminalpolizei Coburg ermittelt daher in mehreren Fällen unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Das betreffende Video ist mittlerweile nicht mehr öffentlich abrufbar.
Die Staatsanwaltschaft Coburg und die Polizei Oberfranken informieren
Wenn Grenzen der freien Meinungsäußerung auf den Social-Media-Plattformen überschritten und hierdurch Rechte anderer verletzt werden, sind hasserfüllte Äußerungen strafbar. Die im Flyer zusammengefassten Empfehlungen sollen aufzeigen, wie Sie sich selbst vor Hassreden schützen können.
Hinweis der Redaktion
Medien tragen eine besondere Verantwortung. Wir wägen bei der Berichterstattung über Straftaten sorgfältig ab, ob wir die Nationalität der Verdächtigen nennen. Dabei halten wir uns an die Richtlinien, die der Deutsche Presserat formuliert. Demnach ist eine Erwähnung der Staatsangehörigkeit abhängig vom öffentlichen Interesse. Im vorliegenden Fall haben wir uns aus diesem Grund für die Nennung der Nationalität entschieden. Weitere Informationen des Deutschen Presserats finden Sie hier.
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