Kommentar zu 3G am Arbeitsplatz

Testpflicht ohne Auskunftsrecht ist sinnlos

Ngoc Nguyen

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14.10.2021, 09:22 Uhr
In der Gastronomie reichen Masken bald nicht mehr aus. Ab Dienstag müssen ungeimpfte Mitarbeiter sich außerdem regelmäßig auf Corona testen lassen.

© Matthias Bein, dpa In der Gastronomie reichen Masken bald nicht mehr aus. Ab Dienstag müssen ungeimpfte Mitarbeiter sich außerdem regelmäßig auf Corona testen lassen.

Nach diesem Drehbuch werden Komödien inszeniert: Seit Montag sind die Corona-Tests grundsätzlich nicht mehr kostenlos. Am Dienstag beschließt das bayerische Kabinett eine Testpflicht. Am Mittwoch weiß keiner, für wen diese Pflicht überhaupt gilt.

Laut Kabinettsbeschluss müssen alle Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben und in deren Bereichen 3G, 3G plus oder 2G Vorschrift ist, zwei Mal in der Woche einen negativen Test vorlegen. Begründung: Wenn die Kunden geimpft, genesen oder getestet sind, muss das doch auch für die dort Beschäftigten gelten. Das ist konsequent, das hört sich vernünftig an.

Aber eine Testpflicht für Mitarbeiter muss zwingend begleitet werden von einem Auskunftsrecht des Arbeitgebers. Das eine ist Voraussetzung für das andere. Derzeit dürfen Arbeitgeber aber grundsätzlich nicht erfahren, ob der Beschäftigte genesen oder geimpft ist. Das verbietet die bundesweite Arbeitsschutzverordnung. Daran hat auch die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nichts geändert. So muss der Arbeitgeber eine Verantwortung tragen, ohne die Verantwortung zu haben: eine Komödie, die tragisch ist.

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