Trotz Kritik: Circus Krone kommt mit Wildtieren nach Franken
1.3.2019, 19:42 UhrDie "Aktionsgruppe Tierrechte Bayern" fordert von der Kommune, gegen das Urteil Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen.
Manege frei für Löwe, Elefant & Co, zumindest wenn es nach den Betreibern des Circus Krone und dem Ansbacher Verwaltungsgericht geht. Geklagt hatte der Circus, weil er Ende Oktober bei seinem Gastspiel ins Ansbach Dressuren mit exotischen Tieren zeigen wollte. Doch wegen des im Juni 2018 vom Stadtrat beschlossenen Wildtierverbotes war das nicht möglich.
Dieses Verbot hat nun das Verwaltungsgericht Ansbach in einem Eilverfahren gekippt, berichtet die Fränkische Landeszeitung. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass das Tierschutzgesetz die Haltung und Zurschaustellung exotischer Tiere erlaube. Die Stadt Ansbach dürfe auch im Rahmen ihrer Selbstverwaltung keine Tierhaltung unterbinden, die der Gesetzgeber ausdrücklich erlaube.
"Wir können ja nicht willkürlich selektieren"
Der städtische Jurist Holger Nießlein erklärte, die Stadt habe zwei Wochen Zeit, um Beschwerde gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Weil in dieser Frist der Stadtrat nicht tage, müsse Oberbürgermeisterin Carda Seidel entscheiden, ob man das Urteil anfechten will. Nießlein: "Ich persönlich tendiere nicht dazu." Da die Stadt auch anderen Zirkussen ein Gastspiel in Ansbach erlaubt habe, könne man Krone nicht verwehren, seine Zelte in Ansbach aufzuschlagen. "Wir können ja nicht willkürlich selektieren", so Nießlein.
Die "Aktionsgruppe Tierrechte Bayern" will das Urteil allerdings nicht einfach hinnehmen: Sie fordern von der Kommune Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgericht einzulegen. Gehe die Stadt nicht gegen das Urteil vor, könnten zahlreiche der rund 100 kommunalen Wildtierverbote in Deutschland gekippt werden, so die Befürchtung der Tierrechtler. Gute Chancen hätte die Stadt vor allem dann, wenn sie nicht nur mit dem Tierschutz, sondern auch mit der Gefahrenabwehr argumentiere. "Kein Gericht kann einer Kommune vorschreiben, welchen Gefahren sie sich aussetzen muss", so ein Sprecher der Gruppe. Immer wieder sei es – auch beim Circus Krone – zu gefährlichen Tierausbrüchen gekommen.
Andere Verwaltungsgerichte geben recht
Der Betreiber des Circus zeigte sich dagegen erfreut über das Urteil: "Eine Stadt wie Ansbach aufzugeben, ist für den Circus Krone nicht so einfach", so Harald Ortlepp vom Tourneebüro. Er verwies darauf, dass der Circus auch schon von einigen anderen Verwaltungsgerichten recht bekommen habe. Ähnliche Urteile gab es bereits unter anderem in Darmstadt, Chemnitz und Greifswald.
Das Gastspiel im Oktober will der Zirkus in jedem Fall durchführen. Ganz ohne Störungen wird das aber wohl nicht stattfinden: Die Aktionsgruppe Tierrechte kündigte "zahlreiche Proteste und Demonstrationen an".
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