Überfüllte Züge: Ab wann darf ich in die Erste Klasse?

fr, dpa

22.12.2019, 11:41 Uhr
An Weihnachten herrscht an deutschen Bahnhöfen oft dichtes Gedränge.

© Christian Charisius, dpa An Weihnachten herrscht an deutschen Bahnhöfen oft dichtes Gedränge.

Wer in der Ersten Klasse mitfahren möchte, brauche auch eine Fahrkarte für die Erste Klasse, sagt die Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Einen gesetzlichen Anspruch, einfach in die höhere Klasse wechseln zu können, gibt es nicht, bestätigt die Deutsche Bahn. Allerdings könne der Zugchef bei stark ausgelasteten Zügen die Erste Klasse für alle Fahrgäste freigeben.

Zugbegleiter können Fahrgäste ohne entsprechenden Fahrschein darauf hinweisen, dass sie sich in der falschen Wagenklasse befinden, erklärt ein Sprecher der Bahn. Die Kunden würden freundlich gebeten, die Klasse zu wechseln. Grundsätzlich handele es sich bei der Nutzung der Ersten Klasse mit Zweite- Klasse-Fahrkarte um die Erschleichung einer Beförderungsleistung. Reisende sollten dem Hinweis des Personals also besser Folge leisten – sonst kann ein Bußgeld drohen.

Doch ab wann gilt ein Zug eigentlich als überfüllt? Laut Bahn tritt dieser Fall dann ein, wenn das Transportmittel mit mehr als 200 Prozent an Fahrgästen in Relation zu den Sitzplätzen besetzt ist. Das bedeutet: Bei einem Zug mit 500 Sitzgelegenheiten wären das also mehr als 1000 Reisende.


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