Brand- und Explosionsgefahr
Umfassendes E-Scooter-Verbot in der Region - wo die Gefährte ab jetzt nicht mehr erlaubt sind
13.5.2024, 15:39 UhrSeit ihrer Zulassung spalten die Zweiräder die Gemüter. Für manch einen eine praktische Fortbewegungsmethode im Stadtgebiet, repräsentieren die E-Tretroller für andere den Inbegriff allen urbanen Übels auf Rad- und Fußwegen. Aus völlig anderen Gründen hat nun der VGN ein umfassendes Verbot für E-Scooter erlassen.
"Ab sofort ist die Mitnahme von E-Tretrollern in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg verboten.", heißt es in einer Pressemitteilung des Verkehrsverbundes. Das haben die VGN-Gremien in ihren Sitzungen am Mittwoch, 11. April sowie abschließend am Donnerstag, 8. Mai 2024, beschlossen. Der VGN folgt damit einer Sicherheitsempfehlung des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die in vielen weiteren Städten schon umgesetzt wurde.
Brand- und Explosionsgefahr sowie niedrige Sicherheitsstandards
Hintergrund waren Brände und Explosionen in ÖPNV-Fahrzeugen im europäischen Ausland sowie zwei brandschutztechnische Gutachten der STUVAtec (Studiengesellschaft für Tunnel und Verkehrsanlagen mbH) zu den oben aufgeführten Verkehrsmitteln. Für die in den Elektrotretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus gelten bislang nur niedrige Sicherheitsstandards. Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine "mögliche Gefährdung von Fahrgästen durch hochgiftige Rauchgase."
Hier ist die Mitnahme weiter erlaubt
Die Betriebsverantwortlichen vieler Verkehrsunternehmen im VDV haben sich deshalb für den Ausschluss der E-Tretroller zum Schutz der Fahrgäste ausgesprochen. In den Regionalzügen und S-Bahnen ist die Mitnahme weiterhin erlaubt. Die vorliegenden Gutachten beziehen sich nicht auf Eisenbahnfahrzeuge und die zugehörige Infrastruktur.
E-Bikes und Pedelecs
Vom Verbot nicht betroffen sind E-Bikes und Pedelecs sowie elektrisch betriebene Fahrzeuge für mobilitätseingeschränkte Personen, wie etwa E-Rollstühle und Seniorenmobile. Für deren Akkus gelten deutlich höhere Sicherheitsstandards, die Fahrzeuge können deshalb weiterhin in Bussen und Bahnen mitgenommen werden.
"Der Nutzen von E-Tretrollern für ÖPNV-Fahrgäste, zum Beispiel für die sogenannte letzte Meile, ist unbestritten. Deshalb behalten Verkehrsunternehmen und Verbund die technische Entwicklung im Blick.", heißt es weiter in der Mitteilung. Sobald verbesserte Normen und Sicherheitsstandards für die in E-Tretrollern verbauten Akkus vorliege, werde das aktuelle Mitnahmeverbot neu bewertet. "Bis dahin geht die Sicherheit aller Fahrgäste vor."
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