Urteil: Sichtbare Tattoos für Polizisten bleiben verboten
14.11.2018, 13:18 UhrPolizisten in Bayern dürfen sich nicht sichtbar tätowieren lassen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof am Mittwoch in München entschieden.
Ein Polizist hatte 2008 seine Flitterwochen auf Hawaii verbracht und wollte mit dem "Aloha"-Tattoo eine bleibende Erinnerung daran auf seinem Körper verewigen. "Ich bin schon enttäuscht“, sagte er nach dem Urteil. "Und ich verstehe es auch nicht.“
Das Urteil ist rechtskräftig und hat grundsätzliche Bedeutung für alle Polizisten in Bayern. In anderen Bundesländern wie Berlin wird die Tattoo-Frage dagegen liberaler gehandhabt.
"Ich denke, es gibt einige Kolleginnen und Kollegen, die jetzt enttäuscht sind“, sagte Rainer Nachtigall, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Wir haben jetzt unterschiedliche Rechtslagen in unterschiedlichen Bundesländern."
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