Urteil zu Covid-Storno: Volle Erstattung auch ohne Reisewarnung

17.8.2020, 10:43 Uhr

Der Kläger hatte am 7. März dieses Jahres von sich aus eine für Mitte April geplante Reise in den Golf von Neapel storniert. Der Veranstalter hatte auf einem Teil des Reisepreises als Stornierungsgebühr bestanden, weil zu diesem Zeitpunkt noch keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorgelegen habe. Das Gericht stellte aber geringere Ansprüche an einen Rücktritt vom Reisevertrag aus unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umständen, bei denen der Veranstalter voll erstatten muss.


"Hat uns erwischt": Risiko-Rückkehrer am Nürnberger Airport


Grundsätzlich seien hier keine allzu strengen Anforderungen zu stellen, führte das Gericht aus. Reisewarnungen für das Reisegebiet seien nicht zwingend erforderlich und es genüge bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Virus. Dies sei zum Zeitpunkt der Reisestornierung bereits für ganz Italien der Fall gewesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Verwandte Themen