Verstöße gegen die Ausgangssperre: Wer bestrafen will, muss auch beweisen können

24.12.2020, 08:39 Uhr
Wer nachts von der Polizei aufgegriffen wird, der braucht eine gute Begründung.

© Fabian Strauch, dpa Wer nachts von der Polizei aufgegriffen wird, der braucht eine gute Begründung.

Die Regeln sind eindeutig. Zwischen 21 und 5 Uhr herrscht Ausgangssperre. Wer doch unterwegs ist, der braucht dafür schon einen wichtigen Grund – etwa, weil er gerade zum Arbeitsplatz unterwegs ist oder nach Feierabend heim fährt. Der Job ist aber nicht der einzige Grund, warum für einzelne Personen in manchen Situationen eben doch keine Ausgangssperre gilt. Zur Versorgung eines medizinischen Notfalls etwa darf man ebenfalls vor die Tür. Nur, was passiert, wenn einen dort die Polizei aufgreift? Muss man dann selbst seine Unschuld beweisen? Oder liegt es an den Beamten, ein Fehlverhalten nachzuweisen?

Grundsätzlich gilt in Deutschland: Will der Staat eine Person bestrafen, dann muss er dieser auch ein Fehlverhalten nachweisen. Das gilt für Strafverfahren, bei denen man etwa einem Mörder eine Tat nachweisen muss, bevor man ihn verurteilt. Ebenso bei Ordnungswidrigkeiten wie etwa zu schnellem Fahren, bei denen der Staat auch darlegen muss, wann ein Verkehrssünder wo wie schlimm gerast ist.

Bescheinigung sinnvoll

Ein Beispiel in Sachen Corona-Regeln: Eine Krankenschwester hat Feierabend und ist nach 21 Uhr auf dem Heimweg. Dabei wird sie von einer Streife angehalten. "Sagen muss sie in der Situation natürlich nichts", sagt Justizsprecher Friedrich Weitner. Weil die Polizei in einer solchen Situation aber nicht riechen kann, dass die Angesprochene gerade nicht gegen die Ausgangssperre verstößt, würde diese womöglich einen Bußgeldbescheid kassieren. "Diesen könnte sie nun akzeptieren oder aber Einspruch einlegen", so Weitner. Bei einem Einspruch würde sich ein Gericht mit dem Fall befassen. Als Betroffene hätte die Frau dort dann natürlich auch die Möglichkeit zu schweigen. Ob das jedoch sinnvoll wäre? "Das Gericht kann sich nur mit den Ausnahmen befassen, für die es auch Anhaltspunkte gibt", sagt Weitner.

Ein wenig Mitwirkung bei der Wahrheitsfindung wäre für einen Betroffenen, der tatsächlich einen guten Grund hat, nachts vor die Tür zu gehen, daher durchaus ratsam. Um mögliche Konflikte zwischen Bürgern und Polizisten von vorneherein abzukürzen, rät Weitner all jenen, die aus beruflichen Gründen nachts unterwegs sein müssen, eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers bereit zu halten.


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Bei kleineren Zusammenkünften daheim muss man sich übrigens keine Sorgen machen, dass plötzlich die Polizei durch die Jalousie lugt oder gar im Wohnzimmer steht. "Wir werden nicht wahllos kontrollieren", sagt ein Polizeisprecher. Wenn sich aber Nachbarn melden, weil nebenan eine Weihnachtsparty mit 20 Mann steigt, dann werde man natürlich schon tätig. Die Betroffenen erwartet dann eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige. Die können sie akzeptieren, oder eben Einspruch einlegen - und nachvollziehbar darlegen, dass die Zusammenkunft eben doch erlaubt war. Die Beamten appellieren an die Vernunft: Bei den Kontrollen gehe es schlicht darum, das Infektionsrisiko zu minimieren.

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