Gericht hat entschieden
Vier Dackel konfisziert - Haltungsverbot: Frau in Franken muss 14.000 an Tierheim zahlen
16.1.2025, 20:25 UhrWer ein Haustier hat, sollte immer ein wenig Geld zurücklegen, um potenzielle Tierarztrechnungen bezahlen zu können. So eine Untersuchung kann sehr schnell sehr teuer werden. Auf eine Frau aus Bayreuth kommt nun eine besonders hohe Rechnung zu.
Wie der "BR" berichtet, hatte die Frau im September 2019 einen Bescheid des Landratsamtes Bayreuth erhalten. Weil das Veterinäramt Verstöße gegen das Tierschutzrecht beanstandete, musste sie ihre vier Dackel abgeben. Die Hunde wurde daraufhin im Bayreuther Tierheim untergebracht, die ehemalige Besitzerin darf zudem keine Hunde mehr halten. Inwiefern die Besitzerin gegen das Tierschutzgesetz verstoßen hatte, ist nicht bekannt.
Ehemalige Besitzerin klagt
Bis die vier Tiere auch rechtlich den Besitzer wechseln konnten, vergingen jedoch noch mehrere Monate. Weil die Frau gegen das Tierhaltungsverbot und dagegen, dass sie die Vierbeiner abgeben musste, klagte, blieb sie aufgrund des laufenden Verfahrens bis März 2020 Besitzerin.
Im Mai 2020 erhielt die Frau dann eine Rechnung über 14.226,68 Euro für das halbe Jahr, in dem ihr die Hunde noch gehörten, aber bereits in der Obhut des Tierheimes waren. Das sah die ehemalige Besitzerin offenbar nicht ein und klagte gegen die Rechnung. Am vergangenen Dienstag (14. Januar 2025) beschäftigte sich dann das Verwaltungsgericht Bayreuth mit dem Fall.
Verwaltungsgericht sieht nachvollziehbare Kosten
Wie der "BR" weiter erläutert, wies das Gericht die Klare allerdings ab. Das Tierheim hatte der Frau pro Hund einen täglichen Kostensatz von 15 bis 16 Euro berechnet. Bei 180 Tagen und 16 Euro pro Tag und Hund sind das bereits 11.520 Euro. Dazu kommen weitere Kosten, beispielsweise durch tierärztliche Behandlungen. Das Gericht sprach von nachvollziehbaren Kosten und gab dem Tierheim Bayreuth recht.
Ein Gerichtssprecher erklärte gegenüber dem "BR", dass die ehemalige Besitzerin der vier Hunde noch Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungshof einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.