Rätselhaftes Treiben im Voralpenland
Von Querdenkern betrieben? Behörden verbieten nicht genehmigte Schule
22.9.2021, 21:03 UhrDie Behörden haben den Betrieb einer nicht genehmigten Schule im Landkreis Rosenheim untersagt, an der rund 50 Kinder und Jugendliche unterrichtet worden waren. Entsprechende Genehmigungen für den Schulbetrieb in einem alten Bauernhof in der Gemeinde Schechen hätten nicht vorgelegen und seien auch nicht beantragt gewesen, teilten die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Rosenheim am Mittwoch mit. Nach derzeitigen Erkenntnissen sei auch nicht davon auszugehen, dass der Schulbetrieb genehmigungsfähig wäre.
Welche Vereinigung dahinter steht, blieb zunächst ebenso unklar wie weitere Details. Dass es sich bei der Gruppe um sogenannte Querdenker, die mit den Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie nicht einverstanden sind oder Covid 19 leugnen - ist eine möglicherweise naheliegende Vermutung. Die Heimatzeitungen zitierten einen Anwohner, dem ein erwachsenes Mitglied der Gruppe gesagt haben soll, man sei mit "dem System" nicht einverstanden, wolle eine Schule eröffnen und suche noch nach Lehrkräften.
Betrieb mit sofortiger Wirkung untersagt
Ein Sprecher der Regierung von Oberbayern sagte am Abend, man könne nicht sagen, was dort genau unterrichtet wurde - man habe die Schule nicht genehmigt und somit auch nicht geprüft. Es habe aber eine Schulleitung gegeben und es sei Schulgeld verlangt worden. Das "Oberbayerische Volksblatt" wie auch die "Mediengruppe Münchner Merkur tz" hatten über die Schule berichtet. Die Vermutung, dass es sich um eine "Querdenker"-Schule handelte, kommentierte der Sprecher nicht.
Bei Begehungen des Gebäudes im Ortsteil Deutelhausen war herausgekommen, dass eine private Vereinigung eine nicht genehmigte Ersatzschule auf dem Gelände betrieb. Dort wurden wohl etwa 50 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 9 ohne die erforderliche schulaufsichtliche Genehmigung unterrichtet.
Die Regierung von Oberbayern als staatliche Schulaufsichtsbehörde und das Landratsamt Rosenheim als Bauaufsichtsbehörde untersagten den Betrieb am Mittwoch mit sofortiger Wirkung. Bei Zuwiderhandlung drohen Zwangsgelder von bis zu 20.000 Euro.
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