Erweiterung beantragt

Steinbruch bei Treuchtlingen soll größer werden: So läuft das Verfahren der Genehmigung

Jürgen Eisenbrand

E-Mail zur Autorenseite

30.10.2023, 06:00 Uhr
Auf der Karte sind die in der Pressemitteilung beschriebenen Flächen des Planungsgebiets zu erkennen. Der Maßstab ist nicht ganz exakt.

© BayernAtlas, Bayerische Vermessungsverwaltung 2022, NN Auf der Karte sind die in der Pressemitteilung beschriebenen Flächen des Planungsgebiets zu erkennen. Der Maßstab ist nicht ganz exakt.

Der Planungsumgriff, also das auf der Karte rot umrandete, 17,5 Hektar große Gebiet, umfasst einen Teil der bisherigen Genehmigung des Steinbruches (16,2 Hektar) und wird um die westliche, auf der Karte blau markierte, 1,3 Hektar große Waldfläche erweitert. Die südöstliche, 4 Hektar große Fläche (schwarz), für die eine Abbaugenehmigung vorliegt, wird aus der Genehmigung herausgenommen. Des Weiteren wird der südwestliche Bereich (grün) aus der Abbaufläche herausgenommen. Stattdessen soll das 2,1 Hektar große Areal für die Ersatzaufforstung herangezogen werden.

Vorkommen sind bald erschöpft

Die Erweiterung der Abbaufläche ist aus Sicht des Antragstellers notwendig, lässt das Landratsamt in einer Pressemitteilung wissen. Der Grund: "Das Vorkommen von Jura-Marmorblöcken im bestehenden Steinbruch wird in absehbarer Zeit erschöpft sein." Pro Jahr werden, so die Landkreisbehörde, "voraussichtlich etwa 2000 bis 2500 Quadratmeter abgebaut. Der gesamte Abbau mit anschließenden Rekultivierungsmaßnahmen soll im Zeitraum von 2024 bis 2043 stattfinden."

Die beantragte Erweiterungsfläche liegt laut Mitteilung innerhalb eines im Regionalplan der Region Westmittelfranken ausgewiesenen Vorranggebietes zur Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen, in diesem Fall: Juramarmor.

Die Abstände von Wohnbebauung zur Abbaufläche betragen nach Angaben des Landratsamtes etwa 415 Meter in Richtung Haag, 1030 Meter nach Neufang, 540 Meter zur Schürmühle, 350 Meter zur Mattenmühle und rund 165 Meter zur Bahnlinie. Im Süden werde auf der grün dargestellten Fläche kein Abbau erfolgen, wodurch die Abbaugrenze weiter von der Ortschaft Haag nach Norden hin abrücke.

Maschinen und Fahrzeuge sind schallgedämpft

Die Zu- und Abfahrt erfolge zur Entlastung der Ortschaft Haag über die Verbindungsstraße Haag – Staatsstraße 2217 und dem bestehenden Zugang beim Betriebshof im Osten des Planungsgebiets. Die zum Abbau eingesetzten Arbeitsmaschinen und Fahrzeuge seien schallgedämmt, verfügten zum Teil über eine Staubabsaugung und entsprächen dem Stand der Technik.

Das beantragte Erweiterungsvorhaben unterliege der Genehmigungspflicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Das Genehmigungsverfahren erfolge aufgrund der Gesamtgröße des Steinbruches als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, heißt es vom Landratsamt, das für das Projekt die zuständige Genehmigungsbehörde ist.

Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Unterlagen liegen vom 6. November bis einschließlich 5. Dezember an zwei Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme aus: im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen (Umweltamt, Dienstgebäude F "Alte Post", Zimmer 2.08, Bahnhofstraße 2, Weißenburg) und bei der Stadt Treuchtlingen (Rathaus, 2. Stock, Zimmer 22, Hauptstraße 31) jeweils von Montag bis Freitag während der Öffnungszeiten.

Einwendungen sind bis 19. Dezember möglich

Etwaige Einwendungen gegen das beantragte Vorhaben können ab Beginn der Auslegungsfrist bis zwei Wochen nach deren Ablauf, also vom 6. November bis einschließlich 19. Dezember, schriftlich oder elektronisch bei der Stadt Treuchtlingen oder beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen erhoben werden. Der öffentliche Erörterungstermin für die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen ist für Mittwoch, 17. Januar 2024, geplant: um 9 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamtes in Weißenburg. Informationen können auch auf der Homepage des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen unter www.landkreis-wug.de abgerufen werden.

Keine Kommentare