Corona
Ab heute gilt in Weißenburg-Gunzenhausen 3G
27.8.2021, 09:19 UhrJetzt ist es passiert: Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat an drei Tagen in Folge den Inzidenzwert von 35 bei den Corona-Neuinfektionen überschritten. Damit gilt ab heute die sogenannte „3G-Regel“: Zutritt zu bestimmten Bereichen oder Veranstaltungen gibt es nur noch dann, wenn eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein negativer Corona-Test nachweislich vorgelegt werden kann.
Die Entwicklung hat sich bereits abgezeichnet. In den vergangenen Tagen ist die Sieben-Tage-Inzidenz deutlich angestiegen, heute lag sie laut Robert-Koch-Institut sogar bei knapp über 70 (70,4). „Der Anstieg der Inzidenz ist bei über 90 Prozent der Fälle auf Reiserückkehrer zurückzuführen“, erklärt das Landratsamt in einer Pressemitteilung. „Die übrigen Fälle sind ungeklärt und der Infektionsweg nicht nachvollziehbar.“
Die Lage in den Krankenhäusern in Altmühlfranken ist derzeit jedoch entspannt, erklärt Klinikvorstand Christoph Schneidewin. Es gab wochenlang keine Erkrankten mit Covid-19 zu behandeln, allerdings mache sich das Infektionsgeschehen in den Krankenhäusern erfahrungsgemäß erst mit etwa vier Wochen Verzögerung bemerkbar, so Schneidewin.
Hier gilt die 3G-Regel
Nachdem der Landkreis aufgrund der vermehrten Infektionen drei Tage in Folge den Wert 35 überschritten hat, gilt nun ab heute die 3G-Regel für die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, zum Beispiel öffentliche und private Veranstaltungen, Sport- und Kulturveranstaltungen.
Auch wer Zugang zur Innengastronomie haben möchte, muss eine Impfung, einen negativen Corona-Test oder eine Genesung von COVID-19 nachweisen können. Gleiches gilt für körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen und beim Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Sport- oder Freizeiteinrichtungen.
Bei der Übernachtung in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben ist ebenfalls 3G die Voraussetzung, hier muss ein negativer Test bei der Ankunft sowie zusätzlich alle 72 Stunden vorgelegt werden. Getestet, geimpft oder genesen sein muss man auch beim Besuch von Krankenhäusern sowie von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Ebenso ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. „Die Ausnahme von den Testerfordernissen gilt laut Auskunft des Gesundheitsministeriums auch in den Ferien und damit namentlich auch in den aktuell laufenden Sommerferien für bayerische Schülerinnen und Schüler“, erklärt das Landratsamt.
Erweiterte Öffnungszeiten der Testzentren
Laut Gesundheitsministerium dürfen die vorgelegten Antigen-Tests maximal 24 Stunden alt sein, die PCR-Tests höchstens 48 Stunden. Auch unter Aufsicht vorgenommene Selbsttests sollen gelten.
Im Landkreis gibt es derzeit noch zwei Corona-Schnelltestzentren am Krankenhaus in Weißenburg und im Haus des Gastes in Gunzenhausen. „Hier werden wir in den kommenden Tagen die Öffnungszeiten ausweiten, auch abends und am Wochenende länger Testungen anbieten“, kündigt Klinikvorstand Schneidewin an. Außerdem soll gegen Ende nächster Woche die Teststation in Ellingen wieder öffnen.
Andere Standorte sind derzeit nicht in Planung, sagt er: „Viele Locations stehen ja mittlerweile nicht mehr zur Verfügung.“
Weiterhin Sonderimpfaktionen
Im Impfzentrum soll das freie Impfen ohne Termin weiter wie bisher fortgesetzt werden, hier konnte das Klinikum in den vergangenen Wochen bereits eine gestiegene Nachfrage ausmachen. Mit den Sonder-Impfaktionen in den Kommunen sei man grundsätzlich auch zufrieden gewesen, etwa 40 bis 50 Impfungen je Standort konnten durchgeführt werden.
„Wir gehen davon aus, dass es ab nächster Woche noch mal zu einer Steigerung der Impfbereitschaft kommt“, erklärt Klinikvorstand Christoph Schneidewin. Um besonders die vulnerablen Personengruppen weiterhin ausreichend zu schützen, sind nun Auffrischimpfungen vorgesehen. Das Angebot der dritten Impfung richtet sich dabei an Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit Immunerkrankungen, pflegebedürftige Menschen in ihrer eigenen Häuslichkeit und Menschen ab 80 Jahren.
Mit den Auffrischimpfungen wird Mitte September in den Heimen begonnen, kündigt das Landratsamt an. Auch im Impfzentrum ist die dritte Immunisierungsspritze möglich, sofern man einen Nachweis vorlegen kann, dass man zur gefährdeten Personengruppe gehört.
Mehr als die Hälfte der Landkreisbewohner ist geimpft
Kinder ab zwölf Jahren können am Impfzentrum in Gunzenhausen mit dem Impfstoff von Biontech oder Moderna geimpft werden. Das Impfzentrum bietet dazu zum Beginn des neuen Schuljahres eine Sonderimpfaktion an: Jugendliche zwischen zwölf und 18 Jahren können ohne Termin am Samstag, 18. September, zwischen 10 und 14 Uhr mit Biontech geimpft werden.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre muss ein Elternteil anwesend sein und einwilligen.
Aktuell sind laut Landratsamt 57,8 Prozent der Landkreisbevölkerung mindestens einmal geimpft (Vergleich Deutschland gesamt: 64,4), die Zweitimpfung haben 56,4 (Deutschland: 59,4) Prozent der Bewohner erhalten.
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