Die Altmühl bleibt ein Bootswanderparadies
18.5.2018, 06:00 UhrRückblick: Als die Angler der Region im vergangenen Jahr zum Schutz bestimmter Fischarten (vor allem Barbe und Nase) Einschränkungen für Kanufahrer auf der Altmühl forderten, war die Besorgnis bei Touristikern, Freizeitsportlern und Bootsvermietern groß. Bekanntlich sind die Paddeltouren auf Bayerns langsamstem Fluss ein beliebtes Freizeitvergnügen. Andererseits ist der Naturpark auch dem sanften Tourismus verpflichtet.
In den vergangenen Monaten wurde deshalb nach einer Lösung gesucht, die allen Ansprüchen gerecht wird, berichtet die Geschäftsstelle des Naturparks. In einer Besprechung mit Vertretern der Landkreise Eichstätt und Weißenburg-Gunzenhausen sowie der Wasserwirtschaftsämter Ansbach und Ingolstadt wurde jetzt das weitere Vorgehen in Sachen Bootwandern abgestimmt. Inzwischen steht fest: Alle Boote der gewerblichen Anbieter, die bereits zugelassen und mit einer schifffahrtsrechtlichen Genehmigung von den zuständigen Landratsämtern ausgestattet sind, dürfen auch weiterhin fahren.
Damit aber auch die Fischfauna geschont wird, soll der Bootsverkehr nicht noch weiter wachsen. Deshalb erteilen die zuständigen Landratsämter nur dann eine neue schifffahrtsrechtliche Genehmigung, wenn im Gegenzug eine alte zurückgegeben wird. Auch Veranstalter, die ihren Betriebssitz nicht in der Region haben, müssen für ihre Boote eine schifffahrtsrechtliche Genehmigung beim zuständigen Landratsamt beantragen. Die Zahl der gewerblichen Boote, die die Altmühl befahren dürfen, lässt sich auf diese Art und Weise also dauerhaft regulieren.
Eine Regelung, mit der man auch bei AKQUA (Arbeitsgemeinschaft Kanuqualität Altmühl) offensichtlich ganz gut leben kann. Deren Sprecher Christoph Martin sagte gegenüber unserer Zeitung: „Ich weiß derzeit noch zu wenig über die Details. Aber wie sich das in der Pressemitteilung liest, klingt das nach einem maßvollen Kompromiss.“ Aus Sicht des Kanuvertreters würden Naturschutz, aber auch die Bedürfnisse der Kanufahrer berücksichtigt. Um sich eine abschließende Meinung zu bilden, müsse er aber die Details der Verordnung auf dem Tisch liegen haben, um sie bewerten zu können.
Laut Martin sei AKQUA nicht bei der Diskussion mit den Landratsämtern beteiligt gewesen, sondern habe lediglich „Input und Stellungnahmen“ einfließen lassen. Martin: „Wir wünschen uns, dass unsere Stellungnahmen jetzt auch berücksichtigt werden.“ Gut findet er schon jetzt, dass künftig auch auswärtige Kanuverleiher kontrolliert werden und nicht mehr mit „zweierlei Maß“ gemessen werde.
SUPs werden verboten
Allerdings sind inzwischen längst nicht nur Kanuten auf der Altmühl unterwegs. Auch die Zahl der Stand-Up-Paddler wird immer größer. Diese neue Trendsportart soll auf der Altmühl ganz verboten werden. Denn beim Stand-up-Paddling (SUP) wird durch das Stechpaddel besonders viel Sediment aufgewirbelt. „Das ist problematisch für den Fischlaich und die Fischbrut. Außerdem stören die stehenden Paddler die Wiesenbrüter am Flussufer“, begründet der Naturpark Altmühltal das Verbot.
Stand-Up-Paddling soll deshalb auf der Altmühl künftig generell verboten und nur im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen auf bestimmten Flussabschnitten erlaubt sein. Eine entsprechende Verordnung wird in den Landratsämtern in Weißenburg und Eichstätt gerade ausgearbeitet. Diese Verordnung soll noch weitere Regelungen enthalten, die alle Bootwanderer betreffen: So darf die Altmühl nicht mit größeren Booten, wie Schlauchbooten oder Flößen, befahren werden. Ferner soll nur noch flussabwärts gepaddelt werden dürfen. Bei niedrigem Wasserstand wird der Bootsverkehr an den betroffenen Flussabschnitten gegebenenfalls eingeschränkt.
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