Schloss Syburg: Es droht der Verfall

30.11.2017, 13:37 Uhr
Schloss Syburg: Es droht der Verfall

© Jan Stephan

Nach der abgewendeten Zwangsversteigerung im Januar, dem Tod des alten Schlossbesitzers im Mai scheinen die Verkaufspläne der Erben ins Stocken geraten zu sein. Das Landesamt für Denkmalpflege hat mittlerweile intern Alarm geschlagen. Im Landratsamt allerdings bewegt man sich weiter in Trippelschritten.

Die Rechtslage ist klar: Es gibt eine gesetzliche Pflicht eines Eigentümers, sein Baudenkmal instand zu halten. Die Faktenlage auch: Die Eigen-
tümerfamilie verstößt seit inzwischen 40 Jahren eindrucksvoll gegen diese Pflicht. Und das Weißenburger Landratsamt ignoriert diesen Gesetzesverstoß.

„Seit dem Erwerb des Schlosses durch den derzeitigen Eigentümer 1977 (!!) endeten alle Versuche, notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen anzuregen (. . .) erfolglos“, stellte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) 2010 in einer Stellungnahme fest. Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigt das BLFD vor wenigen Wochen, dass seit Jahren „nicht einmal der geringste Bauunterhalt“ durch die Eigentümer vorgenommen werde.

Inzwischen steht es spitz auf Knopf. Dächer sind undicht, Balken biegen sich, es gibt Setzungsschäden, die Brücke bröckelt . . . Ein paar Winter noch und die ehe­malige Wasserburg aus dem 11. Jahrhundert ist vermutlich nicht mehr zu retten. Mit jedem heftigen Regenfall wird die Bau­substanz schlechter, der Preis für eine Sanierung höher.

Haarspalterei auf höherem Niveau

Die Untere Denkmalbehörde des Landkreises allerdings weigert sich, den Inhaber zur Sanierung zu zwingen. Und das, obwohl das Landesamt für Denkmalpflege die Behörde am Landratsamt „wiederholt aufgefordert hat, notwendige Sicherungs- und Instandsetzungsmaßnahmen einzuleiten“, wie man gegenüber dem Weißenburger Tagblatt schriftlich versicherte.
Im Weißenburger Landratsamt bestreitet man das und erklärt, man sei lediglich gebeten worden, „geeignete Schritte einzuleiten“. Haarspalterei auf höherem Niveau. Zumal eines feststeht: Die Schritte des Landratsamts waren alles mögliche, aber sicher nicht geeignet. Jedenfalls nicht dazu, eines der bedeutendsten historischen Baudenkmäler in seinem Bestand zu sichern. „Das Schloss ist leider zunehmender Verwahrlosung und dem Verfall ausgesetzt“, stellte das Landesamt schon 2010 fest. Der Druck auf den Schlossbesitzer wurde deswegen nicht erhöht. Zumindest nicht vonseiten des Landratsamtes.

Aber man habe doch etwas getan, versucht die Behörde sich auf Anfrage unserer Zeitung zu verteidigen. Man habe immer wieder „Gespräche“ mit den Schlossbesitzern geführt, erklärt man.

Das wirkt reichlich hilflos. Vor allem wenn man weiß, dass der frühere Schlossbesitzer ein mindestens bayernweit gefürchteter Querulant war. Ein Mann, der sich weigerte, Steuern und Abgaben zu zahlen, der Millionenforderungen gegen die Gemeinde Bergen, den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik erhob. Der Gott und die Welt auf allen Instanzen verklagte, derer er habhaft werden könnte. „Gespräche“ sind eher nicht das Mittel, mit dem man so jemanden zur Vernunft bringt. Das dürfte auch den Mitarbeitern im Landratsamt klar gewesen sein.

Dabei hat die Untere Denkmalbehörde schärfere Schwerter im Schrank stehen. Die Behörde könnte den Be­sitzern unter Androhung einer Geldstrafe Sanierungsmaßnahmen vorschreiben. Und in einem nächsten Schritt könnte sie im Namen des Freistaats diese Sanierungsarbeiten auch durchführen lassen. Das Problem: Die Kosten müsste der Landkreis erst einmal auslegen, und mit einiger Sicherheit würde er am Ende zumindest auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben. Das wollte man im Amt vermeiden und beschloss, dem Denkmal lieber beim Vergehen zuzusehen.

Schloss Syburg: Es droht der Verfall

© Jan Stephan

Skurrile Argumentation

Dem Landratsamt scheint die Sache im Nachgang unangenehm zu sein. So unangenehm, dass einem als Entschuldigung alles lieb ist, was einem unter die Finger kommt. Die gesetzliche Erhaltungspflicht des Eigentümers greife nur unter dem Kriterium der Zumutbarkeit, erklärt das Landratsamt etwa. Um die Zumutbarkeit einschätzen zu können, müsse man aber den Gesamtsanierungsbedarf kennen. Den könne man nicht kennen, weil einen der Schlossbesitzer grundsätzlich nicht ins Schloss lasse. Also könne man den Eigentümer nicht zur Erhaltung zwingen.

Eine herrlich zwingende, wenn auch wahnwitzige Argumentation. Das wäre in etwa so, als würde einem das Finanzamt die Steuern erlassen, weil man sich weigert, seine Steuererklärung abzugeben, und die Behörde ja deswegen nicht wissen kann, was man an Steuern zu verlangen habe.
„Unter Abwägung aller Einzel­fallsumstände kommt aus Sicht des Landratsamtes eine Zwangssanierung bzw. die Durchführung von Notsicherungsmaßnahmen auf Kosten der Allgemeinheit derzeit nicht in Frage“, stellt das Landratsamt am Ende seiner Argumentation fest. Man sehe die neuen Schlosseigentümer in der Pflicht. Bei denen handelt es sich um die drei Söhne des verstorbenen Querulanten, von denen einer immer noch auf dem Schloss lebt.

Bisher haben sie wenig Anzeichen erkennen lassen, dass sie die Mittel und den Willen haben, den Verfall des Schlosses zu stoppen. Und im Grunde glaubt das auch das Landratsamt nicht, man spielt in der Bahnhofstraße in Weißenburg auf Zeit und hofft, dass das Schloss verkauft wird. An einen potenten Investor, der sich das alte Gemäuer als Hobby leistet und das Geld hat, die in die Millionen Euro gehende Sanierung zu zahlen.

Allein die Hoffnung könnte trügerisch sein. Als im Januar dieses Jahres die Zwangsversteigerung drohte, ging die Internetseite https://syburgretten.wixsite.com online. In Texten und einigen skurrilen Video verkündete man, dass das Schloss verkauft werden sollte, um das Anwesen langfristig zu erhalten. In der Folge meldeten sich Dutzende von Kaufinteressenten beim Bergener Bürgermeister Werner Röttenbacher. Von denen scheint nur noch einer übrig geblieben zu sein und der hadert mit den Forderungen der Schlosserben.

Auf 110000 Euro hatte ein Gutachten den Wert des Schlosses im vergangenen Jahr noch geschätzt. Die Erben verlangen nach Informationen unserer Zeitung ein Vielfaches dieser Summe und gingen zuletzt nicht mal mehr ans Telefon. Ob die vermeintlichen Verkaufsbemühungen zu einem Erfolg führen, ist mehr als unklar.

Immerhin, das Landratsamt hat sich nach Anfrage unserer Zeitung noch mal beim Schlossbesitzer gemeldet und einem Vor-Ort-Termin zugestimmt, um den Umfang möglicher Notsicherungsmaßnahmen in Augenschein zu nehmen. Der Termin soll in diesen Tagen stattfinden. Eine komplette Schadensaufnahme könnte nur in einem zweiten Schritt im Rahmen eines denkmalpflegerischen Vorprojekts erfolgen, teilt das Landratsamt mit.

Ein langwieriger und zäher Prozess, der nur dann von Erfolg gekrönt wäre, wenn der neue Schlossherr Eigenmittel einbrächte. Der Schlusssatz des Landratsamtes wirkt da fast wie eine Beschwörung: „Dem jetzigen Gebäudeeigentümer steht es natürlich jederzeit frei, sich seinen bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz des Baudenkmals durch einen Verkauf des Schlosses zu entziehen.“ Das ist es, worauf alle hoffen. Geschieht das allerdings nicht, könnte es in ein paar Jahren nichts mehr zum Verkaufen geben.

1 Kommentar