Weißenburg: Fällt die Maskenpflicht in Grundschulen?
26.10.2020, 15:32 UhrAus "infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar" sei eine Ausnahmegenehmigung vertretbar, hieß es in einer Pressemitteilung des Landratsamts. Westphal betonte, dass der Antrag bei der Regierung im Einvernehmen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Johannes Rank, erfolgt sei. "Vom Infektionsgeschehen der letzten Wochen waren insbesondere die Grundschulen so gut wie nicht betroffen. Insbesondere gab es bislang in den Grundschulen keine Infektionsketten, d. h. es wurden keine weiteren Mitschülerinnen und Mitschüler angesteckt", heißt es in der Pressemitteilung.
Belastung für Grundschüler
Durch das Tragen der Maske im Unterricht seien für die Kinder zwar keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten, "dennoch sei es gerade für die jüngeren Schüler in den Grundschulen durchaus eine zusätzliche ungewohnte Belastung", so das Landratsamt. Der Entwurf für Allgemeinverfügung zur Beendigung der Maskenpflicht für die Grundschüler sei bereits bei der Regierung eingereicht worden. Die müsse mit dem Ministerium für Gesundheit und Pflege Rücksprache halten. Man gehe aber von einer schnellen Rückmeldung aus. Bis dahin gilt die Maskenpflicht zunächst weiter.
Ob die positiv ausfällt, muss sich aber erst noch zeigen. Denn während vor wenigen Tagen die Landkreise und kreisfreien Städte noch eigenständig Ausnahmegenehmigungen erteilen konnte, schritt das Ministerium nun ein. Ausnahmen gibt es jetzt nur noch nach Antrag und mit umfassender und konkreter Begründung. Offenbar will die Staatsregierung damit verhindern, dass die Ausnahme im Bezug auf die Maskenpflicht bei Grundschülern die Regel wird. Auch die Stadt München und die Landkreise Ebersberg und Nürnberger-Land, die die Mundschutzpflicht bereits ausgesetzt hatten, müssen die Genehmigungen nun nachträglich beantragen.
Man werde das weitere Infektionsgeschehen im Blick behalten, stellte Landrat Manuel Westphal in der Pressemitteilung fest. Sollte sich die Lage ändern, könnte die Maskenpflicht dann auch schnell wieder eingeführt werden. Verzichtet habe der Landkreis bereits auf die Wiedereinführung des Wechsels zwischen Präsenz- und Onlineunterricht an den Schulen. Grundsätzlich sehe den zwar der Hygieneplan des Kultusministeriums bei Erreichen einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 fest, hier allerdings wurden den Landkreisen Spielräume eingeräumt.
Die Grundschulen waren lange von der Maskenpflicht im Unterricht ausgeschlossen. Allerdings haben sich die Vorschriften mit Einführung des Corona-Ampel-Systems geändert. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 Fällen auf 100 000 Einwohner müssen jetzt auch in Grundschulen während des Unterrichts Masken getragen werden.
Petition von Eltern
Am Donnerstag vergangener Woche sprang der Landkreis über diesen Wert, die Ampel schaltete auf Rot und erstmals mussten auch die Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse an ihren Plätzen die Masken überziehen. Und zwar mehrere Stunden am Stück. Während viele Eltern das zur Kenntnis nahmen und als weitere Herausforderung in einer schwierigen Zeit sahen, formierte sich schnell auch intensiver Protest.
Rund 800 Unterschriften hatte die Online-Petition "Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen" gestern gesammelt. Eingereicht hat sie Alexandra Schreiner aus Haundorf, die selbst Mutter von drei Kindern ist.
Die Eltern sorgen sich
"Wir Eltern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sorgen uns um die soziale, physische und psychische Gesundheit unserer Kinder", heißt es in der Begründung der Petition. Kinder seien selten Infektionsherde, der Nutzen von Masken umstritten und zudem seien physische und psychische Schäden durch das dauerhaften Tragen der Maske nicht auszuschließen, wird dort im Weiteren argumentiert.
https://www.nordbayern.de/corona-in-der-region-das-ist-der-aktuelle-stand-1.9891299
Das ist in Teilen allerdings mindestens umstritten. Als gesichert gilt inzwischen, dass Masken zwar keinen kompletten Schutz vor Infektionen bieten, aber eben die Wahrscheinlichkeit einer Ansteckung reduzieren können. Dieser Effekt ist stärker ausgeprägt in Bezug auf die Infektion anderer Menschen, weniger stark ausgeprägt ist er in Bezug auf die Ansteckung der eigenen Person.
Die in der Petition angegebenen Studien zu den vermeintlichen physischen Schäden bei den Kindern belegen diese nicht. Sie stellen in vielen Fällen lediglich fest, was man mit dem gesunden Menschenverstand bereits wusste. Maskentragen ist unangenehm und bei starker körperlicher Betätigung sinkt die Leistungsfähigkeit.
Der aktuelle Stand der Forschung diesbezüglich ist, dass es keine Hinweise darauf gibt, dass bei gesunden Kindern durch das Tragen von Masken eine Gesundheitsgefahr zu befürchten steht. Richtig ist allerdings auch, dass es dazu keine Langzeitstudien gibt.
Keine Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen