Wellness, Familienfeiern und Busreisen: Das ist seit Juni trotz Corona wieder möglich

16.6.2020, 17:04 Uhr
Ab dem 22. Juni wird die Obergrenze für den Indoor- und Outdoorsport aufgehoben, die bisher 20 Personen umfasste. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung), heißt es seitens der Regierung.
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Lockerungen für Sportler

Ab dem 22. Juni wird die Obergrenze für den Indoor- und Outdoorsport aufgehoben, die bisher 20 Personen umfasste. Die künftige Teilnehmerbegrenzung ergibt sich für den Innen- und Außenbereich aus den jeweiligen konkreten räumlichen Rahmenbedingungen (Raumgröße, Belüftung), heißt es seitens der Regierung. © Sportfoto Zink / WoZi

Wer bleibt nicht gerne während einer lauen Sommernacht länger sitzen: Zumindest bis 23 Uhr, also eine Stunde länger, darf die Gastronomie ab dem 17. Juni öffnen.
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Sperrstunde verlängert

Wer bleibt nicht gerne während einer lauen Sommernacht länger sitzen: Zumindest bis 23 Uhr, also eine Stunde länger, darf die Gastronomie ab dem 17. Juni öffnen. © pixabay

Auch die sanitären Anlagen wie etwa Gemeinschaftsduschen dürfen auf Campingplätzen wieder benutzt werden, so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler).
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Wieder duschen auf dem Campingplatz

Auch die sanitären Anlagen wie etwa Gemeinschaftsduschen dürfen auf Campingplätzen wieder benutzt werden, so Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). © privat

Laut Wirtschaftsminister Aiwanger dürfen in Reisebussen wieder alle Plätze belegt werden, wenn die Passagiere Masken tragen. Gruppenreisen seien möglich.
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Erleichterungen für Busreisen

Laut Wirtschaftsminister Aiwanger dürfen in Reisebussen wieder alle Plätze belegt werden, wenn die Passagiere Masken tragen. Gruppenreisen seien möglich. © Volvo/ampnet

Zum 17. Juni erweitert die Landesregierung die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich zehn Personen treffen. Das heißt, die Grillparty mit Freunden und Nachbarn ist wieder möglich, und auch der Stammtisch darf sich im Wirtshaus wieder treffen.
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Bis zu zehn Personen treffen

Zum 17. Juni erweitert die Landesregierung die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sich zehn Personen treffen. Das heißt, die Grillparty mit Freunden und Nachbarn ist wieder möglich, und auch der Stammtisch darf sich im Wirtshaus wieder treffen. © Monkey Business Images

Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen oder auch Betriebsversammlungen sind ab dem 22. Juni mit bis zu 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Außenbereich zulässig.
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Familienfeiern wieder möglich

Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Beerdigungen oder auch Betriebsversammlungen sind ab dem 22. Juni mit bis zu 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Außenbereich zulässig. © pixabay

Nachdem die Freibäder bereits wieder offen haben, dürfen die Wellness- und Saunabetreiber ab dem 22. Juni nachziehen. Das gilt auch für Hallenbäder.
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Wellness- und Saunabreiche bald wieder offen

Nachdem die Freibäder bereits wieder offen haben, dürfen die Wellness- und Saunabetreiber ab dem 22. Juni nachziehen. Das gilt auch für Hallenbäder. © Colourbox.de

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