Zschäpe soll gleichberechtigte Stellung in Gruppe gehabt haben

25.3.2014, 13:57 Uhr
Zschäpe soll gleichberechtigte Stellung in Gruppe gehabt haben

© dpa

Weil Max-Florian B. selbst wegen eines gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahrens die Aussage verweigert hatte und deshalb nicht erneut vor Gericht erschien, sagte ein weiterer Vernehmungsbeamter des Bundeskriminalamts als Zeuge aus.

Der Polizist schilderte ausführlich, wie kooperativ sich B. bei den Befragungen verhalten habe. Demnach gab B. beispielsweise an, dass auch der im Münchner Prozess mitangeklagte André E. stets engen Kontakt zu Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gehalten haben müsse.

Zudem sprach B. demnach stets von "den Dreien“, machte also keine Unterschiede zwischen der Hauptangeklagten Zschäpe und den beiden Männern. In früheren Aussagen hatte B. zudem betont, Zschäpe habe in der Gruppe eine "gleichberechtigte Stellung“ gehabt. Diese Aussagen belegen der Anklage zufolge die wichtige Rolle Zschäpes und den Vorwurf der Mittäterschaft bei den Anschlägen der Neonazi-Terrorgruppe.

B. hatte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt nach deren Untertauchen 1998 eine Zeit lang in seiner Wohnung Unterschlupf gewährt - und auch später noch regelmäßig Kontakt zu den drei mutmaßlichen Mitgliedern des "Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) gehalten. Dem NSU werden unter anderem zehn Morde zur Last gelegt, darunter neun an Kleinunternehmern ausländischer Herkunft und einer an einer Polizistin.

Keine Kommentare