Neuer Verkehrsweg
Fahrradstraße: Diese Regeln gelten
9.8.2021, 15:31 Uhr
Radlern soll das Leben und speziell das Vorankommen erleichtert werden, und so entstehen in den Städten zunehmend die neuen Fahrradstraßen. Das gilt auch für Nürnberg, wo der erste Verkehrsweg dieser Art – ein rund 500 Meter langer Abschnitt am Rennweg – bereits 2019 fertiggestellt worden ist.
Beschimpft vom Autofahrer
Dass der Radverkehr auf der Fahrradstraße besondere Vorrechte genießt und den Anspruch auf Rücksichtnahme hat, scheint sich aber noch nicht unter allen Autofahrern herumgesprochen zu haben. Immer wieder erlebe sie es, schrieb uns eine Leserin, dass Radler auf der Fahrradstraße angehupt, mit großer Geschwindigkeit und ohne Mindestabstand überholt und nicht selten sogar beschimpft würden.
Aufklärung über das Regelwerk tut also not: Gekennzeichnet sind Fahrradstraßen durch ein Verkehrszeichen, das ein weißes Fahrrad im blauen Kreis abbildet, darunter steht schwarz auf weiß das Wort „Fahrradstraße“. Häufig findet sich ergänzend ein Piktogramm auf dem Asphalt. Befahren werden darf ein solcher Verkehrsweg nur von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen – von Pedelecs also, die mit elektrischer Unterstützung bestenfalls 25 km/h schnell sind (keine S-Pedelecs) oder von E-Scootern.
Nicht behindern, nicht gefährden
Häufig gestattet aber ein Zusatzschild auch Anliegern und/oder dem motorisierten Verkehr ganz generell die Nutzung der Fahrradstraße. Die Kraftfahrer unterliegen dann jedoch bestimmten Vorschriften. So ist ihnen maximal Tempo 30 erlaubt, und die Fahrradfahrer dürfen weder behindert noch gefährdet werden. Das bedeutet wiederum, dass Auto- oder Motorradfahrer ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls noch weiter anpassen, sprich reduzieren müssen.
Nebeneinander fahren ist erlaubt
Wichtig zu wissen: Radfahrer dürfen in Fahrradstraßen ausdrücklich nebeneinander fahren, in beliebig hoher Zahl und sofern sie den entgegenkommenden Verkehr nicht behindern. Autofahrerseitiges Echauffieren, Drängeln oder gar Hupen ist also fehl am Platz.
Wie überall innerorts müssen Kraftfahrer beim Überholen von Radlern einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Für alle Verkehrsteilnehmer gilt das Rechtsfahrgebot. Und auch die üblichen Vorfahrtsregeln besitzen auf der Fahrradstraße Gültigkeit – rechts vor links also, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Parken ist entlang der Fahrradstraße erlaubt – immer vorausgesetzt, entsprechendes Schilderwerk verbietet oder schränkt das nicht ein.
Bußgelder drohen
Kraftfahrern, die sich nicht an die Regeln der Fahrradstraße halten, droht mehr als nur ein erhobener Zeigefinger – sie müssen mit Bußgeldern rechnen.
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