Nicht mehr unbegrenzt gültig

Führerscheintausch steht an: Bei diesen Jahrgängen läuft die Frist bald ab

Erik Thieme

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23.10.2024, 05:00 Uhr
Bis 2033 sollen alle EU-Bürger einen Führerschein im Kartenformat besitzen.

© IMAGO/Wolfgang Maria Weber Bis 2033 sollen alle EU-Bürger einen Führerschein im Kartenformat besitzen.

Rund 100 verschiedene Führerscheine gibt es in den EU-Ländern. Das ist der EU offenbar ein Dorn im Auge. Um mehr Einheitlichkeit und weniger Fälschungen zu erreichen, müssen bis Anfang 2033 viele Jahrgänge ihren "Lappen" gegen einen neuen EU-Führerschein eintauschen.

Das bedeutet gleichzeitig auch, dass es ab 2033 keine "unbegrenzt gültigen" Führerscheine mehr gibt, wie sie früher ausgestellt wurden. In Deutschland sind die Umtauschfristen gestaffelt, spätester Termin ist der 19. Januar 2033. Je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr müssen die Fahrerlaubnisse auch schon früher abgegeben werden. Die nächste Frist endet am 19. Januar 2025.

Führerscheine mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999

Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend für die Rückgabefristen.

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Führerscheine mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998

Führerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, müssen abhängig vom Geburtsjahr des Inhabers zurückgegeben werden. Hier sind die meisten Fristen bereits abgelaufen.

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Alle Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht, wie ihre Vorgänger, unbegrenzt gültig. Stattdessen müssen sie nach 15 Jahren erneuert werden. Das gilt auch für alle Führerscheine, die im Zuge des Umtauschs neu ausgestellt werden.

Wo und wie ist der Führerschein umzutauschen?

Der Führerschein kann in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes umgetauscht werden. Für die neue Version wird eine Gebühr fällig. Beim Bürgeramt Nürnberg beträgt diese Gebühr 30,39 Euro. Außerdem ist ein Termin notwendig, zu dem Inhaber den aktuellen Führerschein, ein biometrisches Passfoto und das zu bezahlende Geld mitbringen müssen.

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