Grusel-Fans aufgepasst
Drakonische Strafen drohen: Diese Kostüme dürfen Sie an Halloween nicht tragen
30.10.2024, 16:45 UhrAm 31. Oktober wird es wieder gruselig, denn dann ist Halloween. Viele Kinder, aber auch Erwachsene nehmen das Happening zum Anlass, sich möglichst gruselig zu verkleiden. Doch egal, ob für Klein oder Groß, bei der Kostümwahl ist Vorsicht geboten. In manchen Fällen kann eine Verkleidung ein hohes Bußgeld mit sich bringen.
Waffen können als "Anscheinswaffen" gelten
Egal ob Ritter, Pirat oder Polizist - Spielzeugwaffen sind meistens ein Teil des Kostüms. Wichtig ist hier jedoch, dass die Waffe klar als Spielzeugwaffe zu erkennen sein muss. Waffen, die zu echt aussehen, gelten als "Anscheinswaffe", berichtet "focus.de". Eine solche Waffe könnte Panik auslösen, deshalb kann für das Tragen einer "Anscheinswaffe" ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro verhängt werden.
Uniformen können als "verbotene Verkleidung" gelten
Auch bei Uniformen muss darauf geachtet werden, dass diese nicht zu realistisch aussieht. Laut "focus.de" muss das Kostüm eindeutig als Verkleidung erkennbar sein, andernfalls fällt die Kostümierung unter den Begriff "verbotene Verkleidungen" und kann schlimmstenfalls unter Amtsanmaßung fallen. Die möglichen Folgen können laut der "shz" eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren sein.
Rechtsextremistische Kostüme
Unter volksverhetzende und verfassungswidrige Kostüme fallen rechtsextremistische Verkleidungen und werden strengstens untersagt. Das gilt auch für alle in Deutschland verbotenen Symbole, wie beispielsweise das Hakenkreuz. Bei einem Verstoß drohen auch hier Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, so "focus.de".
Vermummung ist verboten
Bei vielen Kostümen gehören Masken dazu. In diesem Fall muss das Vermummungsverbot beachtet werden. Im Straßenverkehr sind Masken nämlich verboten, diese dürfen also erst auf der Halloween-Party aufgesetzt werden. Ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot am Steuer kostet 60 Euro. Und wenn das Kostüm die Sicht oder das Gehör des Fahrers beeinträchtigt, sind 10 Euro fällig, berichtet die "shz".
Knappe Verkleidungen
Heutzutage verkleiden sich viele Halloween-Begeisterte freizügig. Da dies jedoch unter exhibitionistische Handlungen sowieso Erregung öffentlichen Ärgernisses fallen können, sollte nicht zu viel nackte Haut gezeigt werden.
0 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen