Gerichtsstreit um Oberweihersbucher Schulhaus
26.11.2016, 11:00 UhrHintergrund ist der Versuch der BI, über den Erhalt des Schulstandortes Oberweihersbuch in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Dafür hatten die BI, wie berichtet, zwar die nötigen Unterschriften von Steiner Bürgern zusammenbekommen, dennoch war das Begehren von der Stadtratsmehrheit als nicht-zulässig erklärt worden. Die Begründung war juristischer Natur: Bürgerentscheide können nur über kommunale Inhalte stattfinden. In welchen Räumen unterrichtet wird, aber sei eine schulische Entscheidung und damit staatliches Thema. Gegen diese Begründung zog die BI vor Gericht.
Bürgermeister Kurt Krömer interpretiert die Ablehnung des Eilantrages nun so: „Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht Ansbach mit dieser Entscheidung nun eindeutig Stellung bezogen hat und die Rechtsauffassung der Kommunalaufsicht des Landratsamtes und der Stadt Stein. . .vollständig teilt.“ Er wünsche sich, so Krömer weiter, dass der Fokus nun auf den Umbau des Gebäudes zum Hort gelegt werden könne und das Thema einer Grundschule in Oberweihersbuch abgeschlossen ist.
Von der BI wird aber betont, dass mit der Ablehnung des Eilantrags noch nicht die Klage abgewiesen sei. Sie wird weiter behandelt. Die Initiative merkt außerdem an, dass es vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht nur um den Erhalt des Schulstandortes gegangen sei, sondern um das „Wie“ der Entscheidung und die Art der Bürgerbeteiligung.
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