Kommunen nun mit Straßenausbaubeitragssatzungen
28.4.2016, 15:35 UhrNicht nur die Kommunen hätten sich mehr erwartet, vor allem von der Reform zum Straßenausbaubeitragsrecht.
Zur Kreisverbandsversammlung im Burgthanner Rathaus hatte man die Referatsdirektorin Claudia Drescher vom Bayerischen Gemeindetag eingeladen, die gleich eingangs betonte, dass der Verband für den Herbst eine Reihe von Informationsveranstaltungen plane, bei denen eine mit dem Innenministerium abgestimmte Mustersatzung erörtert wird. Bis zu diesem Zeitpunkt gebe es entsprechende Vollzugshinweise.
"Die wesentlichen Eckdaten haben sich nicht geändert", betonte die Referentin. Für Gemeinden, die bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung haben, ändere sich gar nichts. "Die Rechtsgrundlage bleibt unverändert", war ihre klare Aussage.
Sie erinnerte daran, dass CSU, SPD, Bündnis 90/Grüne und Freien Wähler jeweils eigene Gesetzesentwürfe im Landtag eingebracht hatten, sich aber auch einig waren, an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mangels Alternativen festzuhalten.
Derzeit bestehe deswegen für die Gemeinden in Bayern kein akuter Handlungsbedarf. Drescher betonte, dass man nun mit den neuen Regelungen richtig umgehen müsse, wenn Gemeindestraßen erneuert oder modernisiert werden müssen.
Drei Punkte klären:
Erstens, verfügt sie über eine herausragend gute Haushaltslage, mit der die Investitionen getätigt werden können? Leider hätten in Bayern nur ganz wenige Gemeinden eine so gute Finanzausstattung, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen komplett zu schultern, meinte Claudia Drescher, und deswegen seien Bayerns Städte und Gemeinden auf Straßenausbaubeiträge angewiesen. Schließlich sei eine Kommune dazu verpflichtet, erst einmal alle Einnahmequellen auszuschöpfen, bevor sie z.B. neue Schulden macht.
Zweitens ist zu klären, ob die Gemeinde bereits eine Straßenausbaubeitragssatzung hat, um Beiträge zur Finanzierung für die Erneuerung und Verbesserung von Ortsstraßen erheben zu können.
Bislang wurden hierzu Einmalzahlungen von den Anwohnern erhoben, gestaffelt z.B. nach Grundstücksgröße, Erschließungsgrad und anderen Parametern.
Der dritte zu klärende Punkt trifft auf die Gemeinden zu, die noch keine Satzung haben und zudem in ihrem Haushalt nicht über ausreichende Mittel zur Sanierung von Gemeindestraßen verfügen.
Gerade für Gemeinden, die noch keine Satzung besitzen bzw. sie noch nicht vollzogen haben, biete das KAG jetzt – und dies sei die entscheidende Neuerung des Gesetzes – die Möglichkeit, statt eines Einmalbeitrags von den Anwohnern wiederkehrende Beiträge zu verlangen.
Der wiederkehrende Beitrag wird dabei auf eine größere Anzahl von Grundstückseigentümern verteilt und kann in bis zu fünf gleich großen jährlichen Raten entrichtet werden.
Wiederkehrende Beiträge
Claudi Drescher wies darauf hin, dass es sich bei den wiederkehrenden Beiträgen nicht um eine günstige Quasibesteuerung aller Grundstückseigentümer in der Gemeinde handle. Vielmehr werde über einen längeren Zeitraum gedacht und die Kostenbelastung der Beitragsschuldner verstetigt und in gewisser Weise nivelliert.
"Sie können bei Gemeinden mit einer speziellen örtlichen Situation, die bisher keine Beiträge erhoben haben, eine Alternative darstellen, sind aber kein Allheilmittel für alle Gemeinden und schon gar nicht für die Gemeinden, die bereits im bisherigen System Abrechnungen vorgenommen haben", sagte Drescher.
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