Viele Fragen offen

Kostenloser Coronatest: Hier sind Sie mit Berechtigungsschein in Erlangen und ERH richtig

Sharon Chaffin

Redakteurin Erlanger Nachrichten

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12.10.2021, 18:30 Uhr
Seit 11. Oktober 2021 sind in Bayern Corona-Schnelltests in der Regel kostenpflichtig. 

© Tom Weller, dpa Seit 11. Oktober 2021 sind in Bayern Corona-Schnelltests in der Regel kostenpflichtig. 

Die Änderungen zu den Corona-Schnelltests waren zwar schon lange vor dem 11. Oktober 2021 beschlossene Sache, doch wie das dann mit den weitgehend kostenpflichtig bzw. noch kostenlosen Nachweisen wirklich aussieht, war nicht einmal Experten so ganz richtig bekannt.

Der Besitzer und Eigentümer der St. Mauritius Apotheke in Röttenbach, Wolfgang Galster, der unter anderem in mehreren Einkaufszentren in der ganzen Region Teststationen (darunter auch die Erlanger Arcaden) hat, musste sich erst selbst noch einmal genau erkundigen. Unklarheit herrschte Galster zufolge vor allem bei den Ausnahmen, die die Besucherinnen und Besucher von Pflege- und Senioreneinrichtungen betreffen. Er hat sich daher bei Behörden und Kassenärztlicher Vereinigung extra selbst nach den Details erkundigt.

Nach der jetzigen Verordnung sind verschiedene Personengruppen wie beispielsweise übergangsweise Studierende, Kinder, Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder eben auch Besucher und Beschäftigte in Altenheimen von den Coronatestkosten ausgenommen.

Leichte Überprüfung mit Blick auf Geburtsdatum

Während die Überprüfung für Heranwachsende oder Kranke mit einem Blick auf das Geburtsdatum oder ein Attest noch sehr einfach ist, verhalte es sich bei den Besuchern von Seniorenresidenzen schon schwieriger, erläutert der Apotheker. "Wir müssen das ja kontrollieren, wer einen kostenlosen Test bekommt", sagt Galster.

Für die Besucher oder Beschäftigten von Altenheimeinrichtungen gibt es daher sogenannte Berechtigungsscheine. Diese werden von den jeweiligen Einrichtungen ganz individuell für einen Besucher oder Mitarbeitenden ausgefüllt und dann von diesen bei einem Corona-Test vorgelegt.

Doch selbst an dieser Stelle ist Vorsicht geboten, betont Galsters Kollege Thomas Wagner. Der Erlanger Apothekenbesitzer ist Sprecher der Bayerischen Apothekenkammer für Erlangen. Wer einen Berechtigungsschein für Besuchspersonen und Beschäftigten von stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und ambulanten Pflegediensten hat, kann einen kostenlosen Sars-CoV-2-Nachweis nur in den offiziellen Testzentren durchführen lassen. "Wir dürfen diese gar nicht abrechnen", sagt Wagner.

Vordruck des Gesundheitsministeriums

Tatsächlich findet sich auf dem Vordruck, den das bayerische Gesundheitsministerium den betreffenden Einrichtungen zur Verfügung stellt und das diesem Medienhaus vorliegt, der Satz: "Gegen Vorlage dieses Berechtigungsscheins in einem lokalen Testzentrum der Kreisverwaltungsbehörden erhält die in diesem Dokument bezeichnete Person eine kostenlose Testung auf das Coronavirus Sars-CoV-2."

Nach Auskunft des Bayerischen Gesundheitsministeriums können sich die Berechtigten somit in 109 lokalen Testzentren kostenlos testen lassen. "Die Testung darf höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein", betont eine Sprecherin. Gleichzeitig könnten auch die Einrichtungen Testmöglichkeiten bieten.

Für Erlangen und Erlangen-Höchstadt ist ein solches "lokale Testzentrum" der Kreisverwaltungsbehörden die von beiden betriebene Einrichtung auf dem Erlanger Großparkplatz. In der Anlage, die der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) im Auftrag des Staatlichen Gesundheitsamtes betreibt, sind demnach nach wie vor nur Testungen möglich, bei denen die Kosten übernommen werden.

Das Papier, das für die kostenlose Überprüfung nötig ist, liegt sogar Einrichtungsleitungen erst seit Kurzem vor. Der Geschäftsführer der Uttenreuther Parkwohnanlage für Senioren, Peter Müller, hat für eine Besucherin schon einen Berechtigungsschein ausgestellt, die meisten Angehörigen und die überwiegende Zahl der Beschäftigten aber sind ohnehin schon gegen Corona geimpft.

In den Apotheken selbst waren zu Beginn der geänderten Kostenübernahme tatsächlich bereits etwas weniger Kundinnen und Kunden als im vergleichbaren Zeitraum davor zum Testen. "Wie sich das dann längerfristig auswirkt, muss man abwarten", sagen Galster und Wagner unisono, "vielleicht kommen bereits zum Wochenende wieder mehr."