Neue Corona-Beschlüsse: Friseure dürfen öffnen, Läden noch nicht

10.2.2021, 20:16 Uhr
Neue Corona-Beschlüsse: Friseure dürfen öffnen, Läden noch nicht
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© Kay Nietfeld, dpa

Am 14. Februar wäre der Lockdown beendet gewesen, nun soll er bis in den März hinein verlängert werden. Bund und Länder haben sich auf ein neues Enddatum geeinigt: Die Maßnahmen sollen bis zum 7. März gelten. Am 3. März wird erneut beraten.
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Lockdown bis 7. März

Am 14. Februar wäre der Lockdown beendet gewesen, nun soll er bis in den März hinein verlängert werden. Bund und Länder haben sich auf ein neues Enddatum geeinigt: Die Maßnahmen sollen bis zum 7. März gelten. Am 3. März wird erneut beraten. © Arne Dedert, dpa

Friseure können aufatmen: Für sie gilt eine Ausnahme, trotz Lockdown-Verlängerung dürfen sie ihre Salons ab 1. März wieder öffnen. Ein professioneller Haarschnitt ist unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln im März also wieder erlaubt.
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Friseur-Besuch wieder erlaubt

Friseure können aufatmen: Für sie gilt eine Ausnahme, trotz Lockdown-Verlängerung dürfen sie ihre Salons ab 1. März wieder öffnen. Ein professioneller Haarschnitt ist unter Einhaltung der Maskenpflicht und Abstandsregeln im März also wieder erlaubt. © iStock.com/Ziga Plahutar

Ob und wie Schulen geöffnet werden, soll nun in der Hand der Länder liegen. Bundesweite Regelungen gibt es nicht mehr, es gilt die Kultushoheit der Länder.
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Entscheidungen über Schulöffnungen in Länderhand

Ob und wie Schulen geöffnet werden, soll nun in der Hand der Länder liegen. Bundesweite Regelungen gibt es nicht mehr, es gilt die Kultushoheit der Länder. © Philipp von Ditfurth, dpa

Ausschlaggebend für Lockerungen im März soll nun ein Inzidenzwert von 35 sein. Bisher galt ein Wert von unter 50 als erstrebenswert. Wird ein entsprechender Wert erreicht, könnten zunächst Geschäfte, Museen und Galerien wieder öffnen. In einem zweiten Schritt wäre die Lockerung von Kontaktbeschränkungen und Regelungen für Gruppensport möglich.
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Inzidenz soll unter 35 sinken

Ausschlaggebend für Lockerungen im März soll nun ein Inzidenzwert von 35 sein. Bisher galt ein Wert von unter 50 als erstrebenswert. Wird ein entsprechender Wert erreicht, könnten zunächst Geschäfte, Museen und Galerien wieder öffnen. In einem zweiten Schritt wäre die Lockerung von Kontaktbeschränkungen und Regelungen für Gruppensport möglich. © Nicolas Armer, dpa

Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche sich möglichst nur noch mit einem festen Freund oder Freundin in der Freizeit treffen. Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Bekannten sollen sich idealerweise ebenfalls auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, private Feiern unterbleiben. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis.
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Private Treffen

Zur Senkung der Gefahr sollten Kinder und Jugendliche sich möglichst nur noch mit einem festen Freund oder Freundin in der Freizeit treffen. Private Zusammenkünfte mit Freunden oder Bekannten sollen sich idealerweise ebenfalls auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, private Feiern unterbleiben. Dies geschieht allerdings auf freiwilliger Basis. © Hans-Joachim Winckler

Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden.
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Nachverfolgung von Infektionen

Da eine vollständige Nachverfolgung von Kontakten oft nicht möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen in einem bestimmten Cluster wie einer Schule oder einem Unternehmen die Maßnahmen wie eine Quarantäne auch ohne positives Testergebnis angewendet werden. © Sebastian Gollnow/dpa

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