Nürnberger Land: Ekel-Wurst auf Bio-Hof entdeckt

31.1.2013, 15:00 Uhr
Ein Demeter-Bauer im Nürnberger Land wurde wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu einer Geldbuße von 3600 Euro verurteilt.

© Uli Deck/dpa Ein Demeter-Bauer im Nürnberger Land wurde wegen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht zu einer Geldbuße von 3600 Euro verurteilt.

Den Lebensmittelkontrolleuren des Landratsamts war der Betroffene kein Unbekannter: Ein anonymer Hinweis war entscheidend, im Juni 2010 zwei Lebensmittelkontrollen durchzuführen - an dem Stand des Demeter-Bauern auf einem Wochenmarkt und in dessen Geschäft.

Die Ergebnisse der untersuchten Proben klingen eklig: Schinkenstücke waren schimmlig, Fleischteile aufgetaut und wieder eingefroren. Zudem beanstandeten die Lebensmittelkontrolleure, dass der Landwirt Fleischwaren nicht ausreichend kennzeichnete. Dreckige Metallregale fielen ihnen weiter negativ auf.

Bei einer Nachkontrolle entdeckten die Beamten weiteren Frischkäse, der von Schimmelpilzen befallen war. Wiener Würstchen rochen säuerlich und schmeckten auch so. Die Produkte waren für den menschlichen Verzehr ungeeignet, im schlimmsten Fall gesundheitsgefährdend. Die Kontrolleure leiteten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein.

Der Betroffene legte im vergangenen Juni Einspruch ein. Richter Ludwig Thron verurteilte den Bauern nun wegen der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht. Thron sagte bei der Darstellung der Tatbestände: „Die Proben lassen den Schluss zu, dass der Verantwortliche seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.“ Das denken auch die Lebensmittelüberwacher des Landratsamts.

Unternehmer seien für gute Hygiene selbst verantwortlich. Der Sachgebietsleiter der Lebensmittelüberwachung, Georg Hofer, unterstrich außerdem: „Bei einem Biobetrieb erwarten die Kunden hohe Qualität, weil Zusatzstoffe wie in anderen Lebensmitteln fehlen.“

In dem Verfahren war eine Geldbuße von 6000 Euro angesetzt. Doch Richter Thron, Rechtsanwalt Mario Hinder und sein Mandant einigten sich in einem Rechtsgespräch auf 3600 Euro. Das Verfahren wird eingestellt. Ein weiterer Tatbestand, der mit einer Geldbuße von 1000 Euro geahndet werden sollte, wurde mit dem Urteil fallengelassen.

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