Fahrverbots-Fauxpas

Er wollte nur seinen Führerschein abholen: Mann fährt zur Polizei und kassiert Strafanzeige

Stefan Besner

Online-Redaktion

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19.1.2025, 11:40 Uhr
In der Oberpfalz stieg ein Mann ins Auto, um seinen Führerschein auf der Polizeiwache Tirschenreuth abzuholen. (Symbolbild)

© Nb IMAGO Collage In der Oberpfalz stieg ein Mann ins Auto, um seinen Führerschein auf der Polizeiwache Tirschenreuth abzuholen. (Symbolbild)

In der Oberpfalz stieg ein Mann ins Auto, um seinen Führerschein auf der Polizeiwache Tirschenreuth abzuholen. Anschließend kam der 64-Jährige vom Regen in die Traufe. Nicht nur erhielt er seinen Führerschein nicht zurück, die Beamten stellten noch an Ort und Stelle Strafanzeige gegen ihn.

Aus der Pressemitteilung der Polizeiinspektion Tirschenreuth geht nicht hervor, warum der 64-jährige seine Fahrerlaubnis in erster Instanz abgeben musste - wohl aber, warum er sie nicht wieder ausgehändigt bekam. Und das lief folgendermaßen ab: Am Samstagmittag setzte sich der Mann in sein Auto und fuhr auf die Wache, um dort seinen entzogenen Führerschein wieder entgegenzunehmen. Was der Mann offenbar nicht bedachte: Das Wort Führerscheinentzug impliziert üblicherweise inhärent, dass der Führerschein entzogen wurde. In den meisten Fällen korreliert ein solcher "Führerscheinentzug" zusätzlich mit einem sogenannten "Fahrverbot". Die Bedeutung erschließt sich auch hier unmittelbar aus den beiden Gliedern der Nominalkomposition "Fahr" und "Verbot". Selbst in der Oberpfalz heißt das in erstaunlichen 100 Prozent aller Fälle: Auf Fahrten mit dem Auto sollte besser verzichtet werden (Fahrrad und Skateboard sind O.K.).

Was es auf keinen Fall heißt, ist Folgendes: Auf Fahrten mit dem Auto sollte zwar prinzipiell verzichtet werden - es sei denn natürlich, Sie fahren zur Polizei, wo Sie ihren Führerschein abholen können, den Sie nicht mehr besitzen, weil die Polizei ihn konfisziert hat.

Es kam, wie es kommen musste. Der Versuch der Führerscheinwiederbeschaffung ging schief und zwar buchstäblich, weil Fahren ja nicht drin war. Der diensthabende Polizeibeamte stellte fest, dass die Dauer des Fahrverbots noch nicht abgelaufen war. Der Fahrer hätte demnach zu diesem Zeitpunkt kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen dürfen - und muss nun mit einer Strafanzeige rechnen.


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