Phishing
Achtung, Betrug: Der Zoll warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen
19.5.2021, 11:50 UhrZuweilen wird in diesen Schreiben mit Strafverfahren, Inhaftierung, Folter oder Beschlagnahme von Paketsendungen gedroht. Auch werden oft extrem hohe Steuerzahlungen gefordert und bei umgehender Begleichung eines geringeren Betrags der Erlass der Restsumme in Aussicht gestellt. Bei solchen Bescheiden handelt es sich immer um Fälschungen.
Daher werden Empfänger von Bescheiden einer Zollbehörde darum gebeten, sobald sich auch nur der geringste Verdacht ergeben sollte, dass mit dem Bescheid etwas nicht in Ordnung sein könnte, umgehend Kontakt mit dem Zoll aufzunehmen.
Die Zollverwaltung empfiehlt ferner, sich unter eigener Abschätzung der Erfolgsaussichten, an die Polizei zu wenden. Bitte beachten Sie, dass sich die Ermittlungsansätze reduzieren, je mehr Zeit zwischen Erhalt des Schreibens und dem Stellen einer Strafanzeige verstreicht.
Warnsignale beachten
So sind Phishing-Mails und gefälschte Steuerbescheide zu erkennen: Zahlungen von Zöllen und Steuern sind ausnahmslos auf Konten der Bundeskasse bei der
Deutschen Bundesbank zu leisten. Steuerbescheide und Zahlungsaufforderungen werden vom Zoll niemals per E-Mail oder per SMS zugestellt, sondern aufgrund der Formvorschriften per Briefpost. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Sie einer Kontaktaufnahme per E-Mail ausdrücklich zugestimmt haben. Echte Bescheide tragen immer den Namen und die Telefonnummer der verantwortlichen Bearbeiter. Sofern Sie den Verdacht auf einen gefälschten Bescheid haben, sollten Sie stets die Zollbehörde kontaktieren. Der Zoll wird Sie niemals bitten, für die Zahlung einer vermeintlichen Steuerschuld einem übersandten Link zu folgen und ein dortiges Formular auszufüllen.
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