Amouröse Joints am Neumarkter Bahnhof mit Folgen
21.3.2018, 14:18 UhrDer Fall selbst hätte als eine von vielen Bagatellen im Bereich des Drogen-Missbrauchs laufen können. Deshalb stand auch das Angebot von Richter und Staatsanwaltschaft, die Sache gegen ein paar Auflagen einzustellen. Doch die 18 Jahre alte Angeklagte bestand auch nach einem nochmaligen Gespräch mit ihrer Anwältin in einer Sitzungs-Unterbrechung auf Freispruch.
Ihr wurde vorgeworfen, sie habe zwischen August und Oktober letzten Jahres bei drei nicht mehr näher zu benennenden Gelegenheiten Joints zu dem Treffen mit dem sechs Jahre älteren Flüchtling zum Neumarkter Bahnhof mitgebracht und dort mit ihm brüderlich beziehungsweise schwesterlich geteilt. "Wir haben geraucht und geplaudert", erinnerte sich dieser im Zeugenstand. So alle paar Tage habe er sich mit der jungen Frau über WhatsApp verabredet und sich mit ihr getroffen, wenn sie Zeit hatte.
Das bestritt die Angeklagte energisch. Sie sei stets in Begleitung von Schulfreundinnen gewesen und nie mit dem Zeugen allein. Gesprochen habe sie mit ihm nur einmal. Da habe sie ihn aufgefordert, sie in Ruhe zu lassen und sich einen Gesprächspartner zu suchen, den er auch verstehe. Die Sprachbarriere sei einfach zu hoch gewesen.
Das habe der aber nicht eingesehen und sie mit obszönen Fotos auf ihr Handy bedrängt. Deshalb ging sie zur Polizei und erstattete Anzeige wegen sexueller Belästigung. Das war aber jetzt nicht Gegenstand der Verhandlung.
Bei der Vernehmung durch die Polizei schilderte der 24-Jährige dann die besagten Treffen, zu denen er allerdings meistens das nötige "Kraut" zum Rauchen mitgebracht habe. Nur maximal drei Mal hätten die Joints von der Angeklagten gestammt. Er habe sich in Nürnberg mit Haschisch und Marihuana eingedeckt, erklärte er freimütig vor Gericht.
Diese Freimütigkeit, mit der er sich wissentlich selbst belastete, ließ die Unschuldsbeteuerungen der 18-Jährigen für den Richter und Staatsanwältin Katrin Wagner nicht unbedingt glaubwürdiger erscheinen.
Sie versuchten, der jungen Frau eine goldene Brücke zu bauen. Dumke schlug vor, das Verfahren gegen 20 Arbeitsstunden und eine Drogenfrüh-Intervention bei der Diakonie in Neumarkt einzustellen. Die Staatsanwältin war dazu aber nur bereit, wenn die Angeklagte eingeräumt hätte, was ihr vorgeworfen wurde. Tat sie aber nicht. Das hat nur zur Folge, dass eine Verurteilung aktenkundig wird, auch wenn sich an den Auflagen nichts ändert. Es blieb bei den 20 Arbeitsstunden und den Beratungsterminen.
Richter Dumke gestand, dass ihn die Offenheit des 24-Jährigen überzeugt hatte. Es sei sicher nicht leicht für diesen gewesen, zuzugeben, dass er sich mehr erhofft hatte als ein Cannabis-Pläuschchen mit der jungen Frau am zugigen Bahnhofsvorplatz. Und dass sie ihm nicht mehr zugestanden habe als ein Küsschen.,
In seinem Urteil wandte Marcel Dumke das Jugendstrafrecht an. Das hatte Petra Engster von der Jugendgerichtshilfe vorgeschlagen. Denn die Angeklagte hat keine einfache Kindheit und Jugend hinter sich. Der familiäre Hintergrund ist schwierig. Derzeit lebt sie in einer Wohngruppe und fühle sich, wie sie sagt, sich dort recht wohl. Finanziell muss sie sehr haushalten, weswegen Richter Dumke auch darauf verzichtete ihr die Verfahrenskosten aufzulasten.
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