Beim Parkplatz-Kampf galt das Recht des Dreisteren

10.11.2015, 11:15 Uhr
Beim Parkplatz-Kampf galt das Recht des Dreisteren

© Foto: Hauke Höpcke

„Legal, illegal, scheißegal“ hieß offenbar die Parole vieler Autofahrer am verkaufsoffenen Sonntag. Sie stellten ihr Fahrzeug ab, wo es ihnen gefiel. Auf dem Grünstreifen neben dem Parkplatz Mühlstraße standen die Autos dicht an dicht, obwohl er nur über einen Fußweg zu erreichen ist. Einige Pkw waren sogar im Stadtpark abgestellt. Hinter dem Neuen Markt sah es beinahe so aus wie während der Bauarbeiten, als ein Handwerkerauto hinter dem anderen abgestellt war. „Bei uns in der Straße gab es für uns Anwohner keine Parkplätze mehr. Und die Ausfahrt war auch noch zugeparkt“, beschwert sich eine Neumarkterin.

Angst vor Strafzetteln hatte offenbar niemand, denn der städtische Verkehrsüberwachungsdienst patrouilliert nicht am Sonntag, wie VÜD-Chef Gerhard Moosburger erläutert. Wie immer begann das Wochenende für die sechs Mitarbeiter am Samstag um 13 Uhr, wenn die gebührenpflichtige Zeit auf den städtischen Parkflächen endet.

Grundsätzlich ist die Polizei auch für die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Doch die hatte keine Sonderstreife Verkehr eingeteilt, sagt Richard Löhner von der PI Neumarkt. Und die gewöhnlichen Streifen hatten wegen des enormen Andrangs alle Hände voll zu tun, so dass sie oft von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch machten. Schließlich ist Falschparken eine Ordnungswidrigkeit. Trotzdem kassierten rund 30 besonders dreiste Autobesitzer Knöllchen. Das häufigste Vergehen: Unberechtigtes Parken auf einem Behindertenparkplatz.

Auf die reine Not kann sich übrigens keiner der Wildparker berufen: Denn während nur wenige Meter entfernt das Recht des Dreisteren herrschte, waren in den Parkhäusern genügend freie Stellplätze im Angebot. Um 15.35 Uhr zeigte die Tafel an der Rosengasse noch 132 freie Stellplätze an, im Parkhaus Ringstraße waren es sogar 136.

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