Bluttat von Arnschwang: 41-Jähriger trug Fußfessel
5.6.2017, 09:47 UhrAm Samstagabend war es in der Asylbewerber-Unterkunft zu einer Geiselnahme gekommen: Ein Afghane hatte erst die Mutter schwer mit einem Messer verletzt, sich dann ihres fünfjährigen Sohnes bemächtigt. Die zum Tatort gerufenen Polizisten konnten dem Buben nicht mehr helfen, der 41-Jährige stach mehrmals mit dem Messer auf ihn ein und tötete ihn. In der Auseinandersetzung schoss einer der Beamten acht Mal auf den Afghanen und verletzte ihn tödlich.
Am Tag nach der Tat haben die Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg, des bayerischen Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft Regensburg den Tatort umgegraben. Zeitgleich erfolgte eine gerichtsmedizinische Untersuchung der Toten. Das vorläufige Ergebnis bestätigt die bisherigen Erkenntnisse.
Täter von acht Projektilen getroffen
Die Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort sowie erste Befragungen dauerten den ganzen Pfingstsonntag an und werden weiter fortgeführt. Am Tatort war zudem bereits am Abend der Tat eine Rechtsmedizinerin aus Erlangen, um das Spurenbild mit den Verletzungen abgleichen zu können.
Aufklärung über das Motiv der Tat erhoffen sich die Beamten von der Frau, die bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen erlitt und die sich noch in stationärer Behandlung befindet. Sie ist derzeit nach wie vor nicht vernehmungsfähig. Es kann daher nicht abschließend gesagt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand und weshalb es zu der Auseinandersetzung kam.
Die Obduktion des 41-jährigen Täters ergab, dass dieser von acht Projektilen aus der Waffe eines Polizeibeamten getroffen wurde, wobei ein Schuss in den Brustbereich todesursächlich gewesen ist. Ebenfalls ergab die Obduktion, dass der Junge von keiner Kugel getroffen wurde; die Messerstiche sind hier die Todesursache.
Der 41-jährige Afghane, stellte sich heraus., war als sogenannter geduldeter Asylbewerber registriert. Bei der Frau und ihren beiden Kindern handelt es sich um Asylbewerber.
Der 41-jährige Täter wurde im Oktober 2009 vom Landgericht München I wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt, die er bis Januar 2015 vollständig verbüßte. Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht, weil er die Strafe vollständig verbüßt hatte.
Der Mann wurde durch gerichtlichen Beschluss zur Führungsaufsicht angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronische Fußfessel.
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