BN überlegt Klage gegen Ortsumfahrung Seubersdorf
25.8.2020, 15:21 UhrDer Bund Naturschutz will gemeinsam mit Schmidt überlegen, inwiefern die Ortsumfahrung noch verhindert werden könne. Dabei sei auch eine neuerliche Klage des Bund Naturschutz denkbar.
"Die Ortsumfahrung ist weder ausreichend begründet noch gerechtfertigt", findet Schmidt. Im Gespräch mit der Bürgerinitiative stellte Schmidt heraus, dass es für die Ortsumfahrung im Wesentlichen zwei Gründe gäbe.
Zum einen die zu hohe Verkehrsbelastung und zum anderen die zu niedrige und marode Eisenbahnbrücke am Ortseingang. Beide seien aus seiner Sicht nicht ausreichend, um die massiven Eingriffe in die Natur zu rechtfertigen. Der Großteil der Belastung erfolge durch den sogenannten Quell- und Zielverkehr, machte Schmidt deutlich.
"Wir brauchen eine Verkehrswende, nicht noch mehr Straßen"
Die etwa 20 Bürgerinnen und Bürger, welche zu dem Termin erschienen waren, machten deutlich, dass sie das Argument ebenfalls als vernachlässigbar beurteilen. Versuche die Verkehrsbelastung zu reduzieren oder den Verkehr zu entschleunigen, seien bislang nicht unternommen worden.
Die Befürchtung ist dagegen groß, dass mit einer Ortumfahrung auch mehr Fahrzeuge von der parallel verlaufenden A3 den Ortsrand von Seubersdorf passieren werden. "Wir brauchen eine Verkehrswende, nicht noch mehr Straßen", sagte der stellvertretende Landrat Roland Schlusche an.
Auch die Begründung der zu niedrigen und angeblich maroden Eisenbahnbrücke ist nicht weiter haltbar, so Schmidt. Er stützt sich hier auf die Antwort seiner schriftlichen Frage an die Bundesregierung, wonach "aufgrund des vorhandenen technischen Zustands keine Erneuerung der Brücke in den nächsten 10 bis 15 Jahren geplant" sei. Eine Instandsetzung der Brücke ist somit in den nächsten Jahren nicht erforderlich, eine Tieferlegung für mehr Schwerlastverkehr kontraproduktiv.
Der Gemeinderat hat mit großer Mehrheit für die Ortsumfahrung gestimmt. Diese ist mit einer Baulänge von insgesamt 1,26 Kilometern geplant. Sie soll zwischen zwei Kreisverkehren entlang des Waldgebietes Bockslohe, von der Staatsstraße 2251, die von Seubersdorf nach Velburg geht, bis hin zur Staatsstraße 2660 in Richtung Neumarkt verlaufen.
396 Meter lange Lärmschutzwand
Jeweils bei den beiden Kreisverkehren sind Regenrückhaltebecken vorgesehen. Entlang des Baugebietes ist eine 396 Meter lange sowie 1,50 bis drei Meter hohe Lärmschutzwand vorgesehen.
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