Strafverfahren wegen Veruntreuung
Der Freispruch ist rechtskräftig: Neumarkts OB Thomas Thumann fällt ein Stein vom Herzen
13.9.2023, 10:46 UhrDer Freispruch im Strafverfahren gegen Oberbürgermeister Thomas Thumann ist rechtskräftig, der Vorwurf der "Haushaltsuntreue" im Zusammenhang mit der Höhergruppierung zweiter tarifvertraglich beschäftigter städtischer Mitarbeiter damit endgültig vom Tisch. Zwar hatte das Amtsgericht Nürnberg Thumann bereits am 19. Juli in der Sache frei gesprochen. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth jedoch binnen der Wochenfrist Rechtsmittel eingelegt.
Am vergangenen Dienst ging beim Amtsgericht Nürnberg eine Erklärung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth mit der Rücknahme des Rechtsmittels ein. Was heißt, dass der Freispruch vom Juli nun endgültig ist. Für das Neumarkter Stadtoberhaupt eine überaus erfreuliche Nachricht: „Schon im Verfahren war deutlich zu erkennen, dass der Vorwurf der Untreue völlig unbegründet ist und mein Anwalt Harald Straßner hat dies auch anschaulich in seinem Plädoyer herausgearbeitet", so Thomas Thumann.
Von Staatsanwaltschaft überrascht
Auch das Urteil der Richterin habe dies so bestätigt und den Freispruch verkündet. "Dass danach die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat, hat mich sehr überrascht und die bis dahin ohnehin schon sehr lange Hängepartie von rund sechs Jahren Ermittlungen verlängert."
Nicht nur für ihn sei es eine Erleichterung, dass der Freispruch nun rechtskräftig ist, vermutet Thumann. "Denn solche Entscheidungen haben Bürgermeister, Landräte und andere Verantwortliche in der Kommunalpolitik täglich mehrfach zu treffen und wenn dann jedes Mal das Damoklesschwert einer möglichen Anklage wegen Untreue drohen kann, würde sich bald niemand mehr wählen lassen." Der Freispruch gebe ihm "weiter Schwung für die nächsten Jahre“, sagt der OB, und sicherlich auch für die letzten Wochen des OB-Wahlkampfs.
"Nur folgerichtig"
Für Harald Straßner, den Anwalt von Oberbürgermeister Thumann, ist der jüngste Schritt der Staatsanwaltschaft nur folgerichtig gewesen: „Nach den überzeugenden Ausführungen des Gerichts in der zunächst mündlichen und später schriftlichen Urteilsbegründung wäre eine Beibehaltung des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft nicht mehr nachvollziehbar gewesen.“
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