3G auch in Museen und Bücherei

Diese Corona-Regeln gelten im Landkreis Neumarkt

Jürgen Dennerlohr

Neumarkter Nachrichten

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3.9.2021, 12:59 Uhr

So weist die Stadt Neumarkt darauf hin, dass unter anderem in der Stadtbibliothek, im Stadtarchiv, im Stadtmuseum oder im Museum Lothar Fischer nur Zutritt hat, wer geimpft oder genesen ist oder einen aktuellen negativen Test vorlegen kann. Gleiches gilt beispielsweise auch für die neue Ausstellung in der Residenz.

Auch bei "körpernahen Dienstleistungen", sprich beim Friseur, muss ein Nachweis vorgelegt werden. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gibt es Ausnahmen.

Wie Stadt-Sprecher Franz Janka auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte, gilt die Vorschrift ausdrücklich nicht Behördengänge. Allerdings muss im Neumarkter Rathaus nach wie vor vorher ein Termin vereinbart werden, nur dann ist der Zugang möglich.

In der neuen, inzwischen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, ist auch ausdrücklich eine Sonderregel für den Besuch von Gottesdiensten festgehalten: Hier gelten nach wie vor die durch den Mindestabstand von 1,5 Metern vorgegebenen Beschränkungen - außer es nehmen nur geimpfte, genesene oder getestete Gläubige teil. Dann gibt es keine Personenobergrenze.

Anerkannt werden Antigen-Schnelltests, die frühestens vor 24 Stunden durchgeführt worden sind, PCR-Tests dürfen 48 Stunden alt sein.

Damit dürfte der Andrang bei den Test-Stellen wieder zunehmen, schon jetzt sind es an die 300 Personen, die täglich zum Schnelltest-Zelt des Landkreises beim Volksfest-Parkplatz kommen, in Stoßzeiten auch mal 400.

Aber das lasse sich noch alles problemlos bewältigen, so Kreis-Sprecher Michael Gottschalk. Dort kann man ohne Termin vorbeikommen, die Test sind derzeit noch kostenlos. Geöffnet ist Dienstag, Mittwoch, Freitag und Samstag von 10 bis 18 Uhr.

Wer einen PCR-Test machen möchte kann sich auf der Seite www.landkreis-neumarkt.de anmelden.

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