Drogen lagen auf dem Wohnzimmertisch

5.10.2019, 09:39 Uhr

Der Angeklagte, der seit Juni im Krankenstand ist, gehört zu den wenigen, denen ein ärztliches Attest den Genuss von Cannabis-Produkten auf Rezept erlaubt. Das konnte er dem Gericht nun vorlegen. Zum Tatzeitpunkt hatte er aber keines.

Was die Polizei veranlasst hatte, bei ihm vorbeizuschauen, erschloss sich bei der Verhandlung nicht. Die Ehefrau, von der er mittlerweile getrennt lebt, saß zur fraglichen Zeit im Gefängnis. Um die drei minderjährigen Kinder, zwei davon seine leiblichen, kümmerte der Mann sich. Allerdings wurde ihm zum Vorwurf gemacht, dass er die Drogen so frei zugänglich rumliegen ließ. Im Bundeszentralregister des 31-Jährigen finden sich sieben Einträge, einer davon ein einschlägiges Rauschgiftdelikt. Außerdem steht er unter laufender Bewährung.

Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam meinte jedoch, dass angesichts der besonderen Umstände hier nochmal mit einer Geldstrafe gearbeitet werden könne. Dem Angeklagten war es wichtig, dass seine Bewährung nicht widerrufen wird. Diesen Wunsch erfüllte ihm Richter Rainer Würth, der davon ausging, dass die nicht gerade große Menge der weichen Droge ausschließlich für den Eigenkonsum gedacht war.

Er verurteilte den jungen Mann zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Euro. Einen weiteren Wunsch wollte Richter Würth dem Angeklagten aber nicht erfüllen. Den Crasher, der eingezogen worden war, hätte der gerne wieder gehabt, um damit das auf Rezept erstandene Kraut zu zerkleinern. Die Mühle bleibt in der Asservatenkammer.

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