Freystädter Straußenfarm im Behördenvisier

14.8.2015, 15:00 Uhr
Freystädter Straußenfarm im Behördenvisier

© Foto: De Geare

Harald Erlbacher betreibt seit acht Jahren in Freystadt/Oberndorf eine Straußenfarm. Nach dem Tierschutzgesetz bräuchte er für die „gewerbliche Haltung von nichtlandwirtschaftlichen Nutztieren“ eine Genehmigung des Landratsamtes. Doch eine solche Genehmigung hat Harald Erlbacher nie gehabt, allenfalls mündlich durch einen Vertreter des Veterinäramtes, wie er einräumt.

Die Behörde hat die Straußenhaltung all die Jahre „toleriert, weil nichts Negatives aufgefallen ist“, erklärte der Veterinäramtschef Dr. Kay Langner auf NN-Anfrage. Im Juni habe Erlbacher einen Antrag auf eine Haltungserlaubnis gestellt, das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, so Langner. Die Erlaubnis sei noch nicht erteilt worden, weil der Antragsteller erst noch ein Konzept vorlegen müsse, wie er die Sterblichkeitsrate bei jungen Straußen so gering wie möglich halten will. Außerdem erwartet sich die Behörde Auskunft darüber, wie viele Tiere Harald Erlbacher wo und unter welchen Bedingungen halten will.

Im laufenden Genehmigungsverfahren ist jetzt der Freystädter per Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegangen. Erlbacher erhebt schwere Vorwürfe gegen das Veterinäramt am Neumarkter Landratsamt: Die „Regulierungswut“ und „Behördenwillkür“ des Veterinäramtes führe für die Straußenfarm zu hohen finanziellen Einbußen. Dem Betrieb drohe der „Ruin“, erklärt Harald Erlbacher. Er kämpfe um den Erhalt der Farm und seine berufliche Existenz.

Zum Verkauf gedrängt?

In der Stellungnahme erklärt der Freystädter, er habe „auf Behördengeheiß“ 15 Schlachttiere und 15 Jungtiere verkaufen müssen, dürfe keine Küken mehr halten und habe keine Einnahmen aus dem Fleischverkauf mehr.

Doch dieser Darstellung widerspricht das Neumarkter Veterinäramt: Eine Anordnung über den Verkauf von Tieren habe die Behörde nie erlassen, erklärte Amtsleiter Langner. Dieser stützt sich auf ein Sachverständigengutachten aus dem Jahr 1994, in dem „Mindestanforderungen für die Haltung von Straußenvögeln“ formuliert seien.

Diese Empfehlungen beziehen sich unter anderem auf die Zahl der Tiere pro Fläche und die Bedingungen der Stallhaltung. Der Veterinäramtschef hat den Betrieb zwar vor mehreren Wochen zuletzt besucht, geht aber davon aus, dass Harald Erlbacher aktuell die Experten-Empfehlungen tatsächlich einhält.

Nach Behördenwillkür hört sich das nicht an: Der Chefveterinär kündigte für den Herbst einen „Bescheid“ zu dem Antrag auf Haltungsgenehmigung an. Langner: „Wir sehen den Antragsteller auf einem guten Weg, dass er eine tierschutzgerechte Haltung erfüllt.“

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