Für Asylheim votiert
27.02.2013, 17:00 Uhr
Kurz zur Vorgeschichte: Cordula Ehrl hatte im vergangenen Jahr für ihr leerstehendes Wohnhaus in der Premerzhofener Straße eine Nutzungsänderung beantragt, um dort eine Sammelunterkunft für Asylbewerber einzurichten. Das Landratsamt Neumarkt hat vor, dort 20 Erwachsene und drei Kinder unterzubringen. Der Nutzungsänderung hatte der Marktrat im Dezember das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Dabei war einmütig die Meinung vertreten worden, dass in dem Gebäude, das auf einem lediglich 230 Quadratmeter großen Grundstück steht, keine 23 Asylbewerber menschenwürdig untergebracht werden können. Das Landratsamt hat zwischenzeitlich auf die ablehnende Haltung des Marktes reagiert.
Laut Bürgermeister Josef Kellermeier (CSU) habe die Kreisverwaltungsbehörde der Gemeinde schriftlich mitgeteilt, dass die Verweigerung rechtswidrig sei. Es gebe keine baurechtlich relevanten Ablehnungsgründe. Eine Gemeinschaftsunterkunft in diesem Misch- oder im angrenzenden Wohngebiet sei als „regelzulässig“ einzustufen. Die Marktgemeinde sei aufgefordert, über die Nutzungsänderung erneut zu entscheiden. Das fehlende Einvernehmen der Gemeinde könne gegebenenfalls vom Landratsamt ersetzt werden. „Damit gibt es für uns keinen Grund, das gemeindliche Einvernehmen erneut zu versagen“, erklärte Kellermeier im Anschluss an eine kurzen Ortsbesichtigung. Es liege ihm aber schon am Herzen, dass die Asylsuchenden menschenwürdig untergebracht werden.
„Erneut ablehnen, zustimmen oder eine Zustimmung mit Bedingungen erteilen“, lautete die Frage bei der ausgiebigen und sachlichen Diskussion, bei der zum Beispiel Andreas Gabler (SPD) erklärte: „Das Problem ist das bestehende Asylrecht, das uns keinerlei Einfluss auf die Entscheidung ermöglicht.“
Gegen die Stimmen vom dritten Bürgermeister Anton Auer und von Andreas Nutz (beide CSU) wurde das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung erteilt, dass nicht mehr als zwölf Erwachsene und drei Kinder in der Asylunterkunft untergebracht werden. Andreas Nutz begründete seine ablehnende Haltung unter anderem damit, dass zum Beispiel in Neumarkt überhaupt keine Asylsuchenden untergebracht werden. Dazu das Gemeindeoberhaupt: „Wenn kein Hausbesitzer ein Gebäude zur Verfügung stellt, dann sind auch der Stadt Neumarkt die Hände gebunden.“
Außerdem stellte Kellermeier fest, dass sich das Landratsamt nicht an die Bedingungen des Marktratsbeschlusses zu halten brauche. Jetzt müsse die Kreisverwaltungsbehörde im nächsten Schritt eine baurechtliche Prüfung durchführen, bei der es unter anderem um den Feuerschutz und um Fluchtwege gehe.
Privathaus nicht geeignet
Im vergangenen Jahr war übrigens auch die Rede davon, dass zum Jahresbeginn 2013 etwa 20 Asylbewerber in einem Privathaus an der Erbmühle, im „Forellenhof“, untergebracht werden sollen. Dazu sagte Bürgermeister Kellermeier: „Nach dem Stand der Dinge sind die Räumlichkeiten im Landgasthof ohne bauliche Ergänzungen nicht für die Unterbringung geeignet. Solange hier nichts passiert, werden keine Asylsuchenden in die Erbmühle kommen.“
Das Gremium beschäftigte sich auch zum zweiten Mal mit einem Antrag zum Bau eines Carports im Kastlmühlweg in Breitenbrunn. Das Vorhaben gestaltet sich als nicht einfach, weil in diesem Bereich ein Flutgraben mündet, sich in unmittelbarer Nähe die Zu- beziehungsweise Ausfahrt des neuen Feuerwehrhauses befindet und der Bauherr mit dem Carport die Grundstücksgrenze überschreitet.
Im Januar wurde der Antrag zurückgestellt und jetzt gegen vier Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit im Gremium vertrat die Auffassung, der Antragsteller müsse mit dem Carport auf seinem Grundstück bleiben und entsprechend umplanen.
Im weiteren Verlauf der Sitzung gab es das gemeindliche Einvernehmen für die Aufstockung eines Wohnhauses in Dürn und für die Tektur an einem bereits genehmigten Wohnhausbau in Gimpertshausen.
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