Geflügelpest in Bayern: Stallpflicht ist aufgehoben

16.3.2017, 17:31 Uhr
Geflügelpest in Bayern: Stallpflicht ist aufgehoben

© André De Geare

Im November 2016 wurde in Bayern wegen der grassierenden Vogelgrippe eine landesweite Stallpflicht und ein Verbot von Märkten und Ausstellungen für Geflügel veranlasst. Geflügel- und Taubenzüchter kamen die Einschränkungen und Auflagen hart an.

Die seither nachgewiesenen Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln waren in Bayern in den letzten Wochen stark rückläufig. Im Landkreis Neumarkt wurde nur ein infizierter Wildvogel registriert. Auch beim Hausgeflügel wurden zuletzt keine weiteren Fälle nachgewiesen.

Deshalb werden die Schutzmaßnahmen jetzt gelockert, wie das Veterinäramt Neumarkt mitteilt. Die Stallpflicht sowie das Verbot von Märkten, Ausstellungen und Veranstaltungen ähnlicher Art sind daher ab sofort aufgehoben.

Die angeordneten Präventionsmaßnahmen zur Seuchenprophylaxe (Biosicherheitsmaßnahmen) sind bis zum 20. Mai aber weiterhin einzuhalten. Im Wesentlichen handelt es sich um Grundregeln, die für alle Geflügel-Kleinhaltungen gelten: Das Geflügel ist vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen, von denen die größte Infektionsgefahr ausgeht. Der Stall ist nur in Schutzkleidung und mit stallspezifischem Schuhwerk zu betreten. Vor und nach Betreten des Stalls sind die Hände zu waschen.

Verluste melden

Am Stalleingang muss eine Desinfektionswanne stehen. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen, müssen für Wildvögel unzugänglich sein. Betriebsfremde Personen und Haustiere haben im Stall nichts zu suchen. Etwaige hohe Verluste sind dem Veterinäramt zu melden.

 

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