Keine "kleine Lumperei" führt vor Amtsgericht Neumarkt

9.10.2017, 11:52 Uhr
Keine

© Eduard Weigert

Nun stand er wegen Betruges vor Gericht, weil er bei Anträgen auf Arbeitslosenunterstützung "vergessen" hatte, seine kleine Erwerbsunfähigkeitsrente anzugeben. Die wäre anteilig verrechnet worden. So entstand dem Staat ein Verlust von insgesamt rund 2500 Euro.

"Das trifft zu. Das war dumm von mir", räumte der Angeklagte ohne Umschweife vor dem Amtsgericht ein.

Das Unrechtsbewusstsein überkam ihn allerdings verspätet: Als er das Job-Center zweimal ausgetrickst hatte, sei er überzeugt gewesen, nur eine lässliche Sünde zu begehen. Dass diese, wie er meinte, kleine Lumperei, gleich als Betrug gewertet werden könnte, sei ihm nicht in den Sinn gekommen.

Amtsrichter Rainer Würth zeigte ein gewisses Verständnis, da der Angeklagte sich zum fraglichen Zeitpunkt in einem finanziellen Engpass befunden habe. Doch wo tatsächlich der "Hase im Pfeffer liegt", das offenbarte das Vorstrafen-Register: Darin stehen fünf Einträge, meist Diebereien und der 29-Jährige steht unter vierfacher Bewährung.

Obwohl sich der junge Mann psychologische Hilfe gegen seine kleptomanischen Neigungen geholt hat, konnte Staatsanwalt Tobias Wagner beim besten Willen keine positive Sozialprognose stellen. Er forderte deshalb eine Haftstrafe von acht Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Verteidiger Jürgen Mederer führte zur Entlastung seines Mandanten ins Feld, dass der sich derzeit in einer Berufsbildungsmaßnahme befinde, bei der sich herauskristallisieren soll, welche neue Tätigkeit ihm liegen könnte.

Des Weiteren bat Jürgen Mederer darum, seinem Mandanten das Gefängnis zu ersparen, da dieser seine schwerkranke Mutter pflegen müsse.

Richter Rainer Würth nahm darauf Rücksicht: Er wird dem Angeklagten Zeit geben, um eine Lösung zu finden, wie er das mit seiner Mutter regeln könne und auch die Berufsbildungsmaßnahme soll der Mann abschließen können, bevor er hinter Gitter muss. Sechs Monate Haft schienen Würth angemessen.

Eine Bewährung könne er nicht begründen. Auch für den angerichteten Schaden muss der 29- Jährige gerade stehen.

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